Staat soll neutral auftreten
Islamische Frauen, die im Freistaat Bayern Richterin werden wollen, dürfen das nur ohne Kopftuch. Das ist zumindest eine der Folgen, die ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs mit sich bringt. Demzufolge dürfen Staatsvertreter, also Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte im Verhandlungssaal nichts am Körper tragen, was auf ihre religiöse Überzeugung schließen lässt. Staat und Justiz sollen neutral und unparteiisch sein, lautet die Begründung. Also ein Kopftuchverbot für Frauen, Männer dürfen keine Kippa tragen. Kruzifixe an der Wand dürfen aber hängen bleiben.
Das halte ich, ums mal sofort zu analysieren, für kompletten Unfug. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Die Jesus-Kreuze, so die Verfassungsrichter, hätten mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun. Die Kläger finden das Urteil jedenfalls diskriminierend.
„Hijab-Uniform“ in Schottland
Religion im öffentlichen Dienst ist in Deutschland ein heikles Thema. Einerseits kann Religion laut Grundgesetz frei ausgeübt werden, andererseits sollen Staat und Justiz neutral auftreten. Wie sich beides vereinen lässt, machen europäische Nachbarn vor: Die schottische Polizei geht auf Frauen und religiöse Minderheiten zu, um sie für eine Karriere im öffentlichen Dienst zu gewinnen. Für muslimische Frauen gibt es sogar eine „Hijab-Uniform“.
Über das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs spricht detektor.fm-Moderatorin Eva Morlang mit Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer.
Redaktion: Sebastian Blum