Starke Kopfschmerzen, Lichtempfindlichkeit, Übelkeit, Probleme mit der Konzentration. So oder so ähnlich könnte es aussehen, wenn ein Arzt oder eine Ärztin beschreiben muss, warum ein Student nicht zur Prüfung erscheinen kann. Eine Diagnose muss er nicht verraten, je nach Symptomen lässt sich die aber rasch erraten: Migräne, wie in diesem Beispiel.
Krankschreibung: arbeitsunfähig ist nicht immer prüfungsunfähig
Ob ein Prüfling in der Lage ist, eine Klausur zu schreiben oder nicht, entscheidet kein Mediziner und keine Medizinerin. Das entscheidet oft der Prüfungsausschuss. Das liegt daran, dass der Arzt auf dem gelben Schein nur eine Arbeitsunfähigkeit feststellen kann. Die aber spielt an der Universität keine Rolle. Für Studierende greifen nämlich nicht die gleichen Gesetze wie für Arbeitnehmer- und nehmerinnen.
Damit der Prüfungsausschuss darüber entscheiden kann, wer zur Prüfung muss, und wer nicht, müssen die Studierenden sensible Daten offen legen. Manche Unis verlangen sogar, dass der zuständige Arzt von der Schweigepflicht entbunden wird, um ausführlich Auskunft geben zu können. Damit schießen sie aber über das Ziel hinaus, findet Achim Doerfer.
Gesundheitsdaten sind sensibel
Der Grund, warum Unis die Prüfungsfähigkeit so genau überprüfen, ist sogar noch einigermaßen nachvollziehbar: Alle Studierenden sollen die gleichen Chancen haben, niemand soll einfach eine Krankheit vortäuschen können, weil er vorher nicht gelernt hat. Und trotzdem regt sich vielerorts Protest, weil Gesundheitsdaten eben auch besonders sensible und schützenswerte Daten sind.
Warum Studierende überhaupt preisgeben müssen, woran sie leiden, wie das geregelt ist und vor allem, ob das gerecht ist, das bespricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer. Sie sprechen über die Krankschreibung an der Uni – und auch im Arbeitsalltag.