Überraschender Gewinn
Fünf Freunde verbringen gemeinsam ein Wochenende am See. Zum Feiern in einer Ferienwohnung kaufen sie gemeinsam Bier. Bei einem Umtrunk nimmt dann einer von ihnen einen Kronkorken vom Tisch und mit ihm den Hauptgewinn eines Gewinnspiels: ein Auto.
Noch am gleichen Abend entbrennt ein Streit zwischen den fünf Freunden, denn der Finder will seinen Gewinn für sich behalten. Er löst den Gewinn ein, fährt das Auto für eine Weile und verkauft es dann für 17.500 Euro.
Bis vor Gericht
Doch dann klagt die Ex-Freundin des jungen Mannes: Sie will ihren Anteil ausgezahlt bekommen. Dies begründet sie damit, dass der gemeinsame Umtrunk faktisch der Zweck einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewesen ist, welche die Freunde vor der Fahrt gegründet haben.
Das Gericht hat dieser Konstruktion eine Absage erteilt, obwohl es solche Konstruktionen durchaus gibt. Eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts dient einem gemeinsamen Zweck, für den auch gemeinsame Beiträge aufgebracht wurden. So war es hier nicht. Der Zweck bestand darin, am Wochenende gemeinsam Bier zu trinken und nicht gemeinsam ein Auto zu gewinnen. – Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer
Wer besitzt den Kronkorken?
Das Landgericht in Nordrhein-Westfalen entschied aber trotzdem zu Gunsten der Klägerin. Sie erhält 20 Prozent vom Listenpreis des Autos: rund 4.300 Euro. Die Rechnung dahinter: Da die Freunde sich an dem Wochenende darauf geeinigt hatten, alle Kosten zu teilen, gehörte auch das Bier allen fünfen zu gleichen Teilen.
Das Gericht argumentierte, dass an dem Kronkorken gemeinschaftliches Eigentum bestand. Das, was sich aus diesem Kronkorken ergibt, also die Früchte, die man aus dieser Gemeinschaft zieht, so heißt es, müssen deswegen unter allen aufgeteilt werden. – Dr. Achim Doerfer
Doch ist dieses Urteil gerecht? Und lässt es sich auch auf andere Fälle übertragen? Darüber sprechen die detektor.fm-Moderatorinnen Carina Fron und Sara Steinert mit Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer.
Redaktion: Thomas Weinreich