Es ist gar nicht so leicht, seinen Namen ändern zu lassen. Am häufigsten passiert das, wenn zwei Menschen heiraten. In den meisten Ehen nimmt ein Partner den Nachnamen des anderen an – überwiegend geben Frauen ihren Familiennamen auf. Ist aber keine Heirat im Spiel, wird es schon komplizierter.
Das Namensänderungsgesetz sieht nur wenige Fälle vor, in denen der Nachname geändert werden kann. Konkret heißt es im Gesetz, dass der Familienname nur geändert werden darf, wenn „ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt„. Was ein solch wichtiger Grund sein kann, obliegt dann oft den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Standesamt. Dort muss die Namensänderung beantragt werden – und dort kann sie auch abgelehnt werden.
Namensänderung nur „aus wichtigem Grund“
Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn im Vorfeld eine sogenannte Personenstandsänderung vorgenommen wurde, das betrifft trans und inter Personen. Ansonsten können auch relativ leicht Namen geändert werden, die besonders häufig vorkommen und deswegen zu Verwechslungen führen können. Und: Namen, die zu Witzeleien verleiten, lassen sich auch mehr oder weniger leicht ändern.
Weniger leicht ging es bei einem aktuellen Fall: Dort wollten die Eltern den Namen ihrer Tochter durch einen zweiten Vornamen ergänzen – weil die Tochter Alexa heißt, wurde sie immer wieder aufgefordert, Dinge zu erledigen. Also wie der Smart Speaker von Amazon. Das Standesamt hat die Namensänderung abgelehnt, das Verwaltungsgericht Göttingen hat dem Antrag nun aber stattgegeben. Warum? Und wie kann man seinen Namen ändern lassen? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer.