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Ist das gerecht? | Nebenkostenabrechnung – Teil 1

Einsicht in Originale

Wer die Nebenkostenabrechnung überprüfen möchte, hat Recht auf Einblick in die originalen Unterlagen des Vermieters. Was, wenn sie weg sind?

Mieterinnen und Mieter werden meist im Sommer noch einmal zusätzlich zur Kasse gebeten. Dann nämlich haben viele ihre Nebenkostenabrechnungen im Briefkasten – Rückzahlungen gibt es selten, Nachzahlungen fallen oft happig aus.

Viele Abrechnungen sind fehlerhaft

Das hat mehrere Gründe: die Kosten waren unerwartet höher als vorher mit den Nebenkostenvorauszahlungen geschätzt. Oder: die Nebenkosten wurden absichtlich niedrig angesetzt, um die Miete günstiger erscheinen zu lassen. Und der Worst Case: die Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft. Und das passiert in Deutschland häufiger, als man vermuten würde. Etwas mehr als 80 Prozent aller Abrechnungen sollen fehlerhaft sein (Stand: 2015). Oft sind es nur kleinere Formfehler, manchmal aber sind die Zahlen komplett falsch oder es werden Leistungen abgerechnet, die die Mieter nicht zu tragen haben.

Eine Überprüfung lohnt sich also fast immer. Wer genau sein will, bittet um Einsicht der Unterlagen bei der Hausverwaltung. Wichtig dabei ist, dass man die Rechnungen im Original einsehen darf. Kopien oder digitale Scans sind nicht zulässig. Eine Mieterin hat deswegen auch auf die Einsicht der Originale bestanden. Die Vermieterin argumentierte, dass diese vernichtet wurden – belegen konnte sie das aber nicht.

Patt-Situation heißt immer vor Gericht, dass es denjenigen trifft, der die Beweislast hat.

Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Nebenkostenabrechnung überprüfen

Die Auseinandersetzung wurde mittlerweile vorm Amtsgericht Konstanz entschieden: wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Originale vernichtet wurden, bleibt der Anspruch auf Einsicht bestehen. Eine Patt-Situation? Wie damit umzugehen ist und was das für die Nebenkostenabrechnung bedeutet, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer.

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