Wasserverbrauch, Hausmeisterkosten, Gartenpflege – was in den Betriebskosten abgerechnet werden darf, ist klar geregelt. Da ist zum einen Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV), darin ist in 17 Punkten aufgezählt, was grundsätzlich dazugehört und was unter Umständen dazugehören kann. Und da ist zum anderen Paragraf 556 und 556a im Bürgerlichen Gesetzbuch. Darin ist geregelt, wie Betriebskosten festgelegt und abgerechnet werden dürfen.
Grundsätzlich gilt, dass nur abgerechnet werden darf, was auch tatsächlich mit dem Wohnen zu tun hat: die Hausreinigung, der Winterdienst und Ähnliches. Nicht abgerechnet werden darf hingegen alles, was für die Verwaltung des Hauses anfällt: Lohnkosten für Angestellte der Hausverwaltung, bestimmte Versicherungen oder Kontoführungsgebühren. Hier kommt es auch darauf an, ob die Kosten mit dem Besitz oder dem Eigentum zu tun haben, erklärt Achim Doerfer:
Formalitäten überprüfen
Darüber hinaus gibt es einige Formalitäten, auf die geachtet werden muss. Dazu gehören unter anderem der korrekte Abrechnungszeitraum und die Gesamtsumme der jeweiligen Kosten. Wer seine Nebenkostenabrechnung überprüfen will, sollte unbedingt auch auf solche Dinge achten, da die Abrechnung unter solchen Umständen unwirksam sein kann.
Was also alles in der Nebenkostenabrechnung drin stehen darf, was explizit nicht und warum es wichtig ist, den Mietvertrag genauesten zu lesen, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer.