Mit dem Jahreswechsel ist auch das neue Insolvenzrecht in Kraft. Das neue Gesetz soll die Folgen der Coronapandemie abfedern, denn viele Unternehmen konnten während der Corona-Krise kaum oder gar nicht wirtschaften. Verbindlichkeiten wie Gehälter, Raummieten oder Versicherungszahlungen blieben aber bestehen.
Die Insolvenzwelle abfedern
Seitdem die Insolvenzantragspflicht im März 2020 ausgesetzt wurde, konnten viele Unternehmen kurz durchatmen, weiter Gelder beantragen oder Schulden aufnehmen, um die Monate der Krise zu überstehen. Das Problem: Wenn Unternehmen weiter Schulden aufnehmen, steigt natürlich die finanzielle Belastung – wer es am Ende dann doch nicht schafft, steht noch schlechter da. Deswegen war die Schonfrist zwar schon eine gute Idee, unbegrenzt lange weiterführen kann man sie aber nicht. Auch, um eine Art Kettenredaktion zu vermeiden: Ein Unternehmen ist eigentlich pleite, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten aber weiter, außerdem werden weiterhin Waren bestellt. Kann das Unternehmen diese Kosten dann nicht tragen, bekommt auch der Zulieferer Probleme.
Was kann das neue Insolvenzrecht an dieser Stelle leisten?
Einerseits sieht das Insolvenzrecht neue Fristen vor. Betroffene haben nunmehr bis zu drei Wochen Zeit, bis die Insolvenz nach der Zahlungsunfähigkeit ins Haus steht. Es öffnet sich also eine neues Zeitfenster, um doch noch an Gelder zu kommen und die Insolvenz abzuwenden. Außerdem gibt es einige Vereinfachungen, wenn es um das Management von Insovlenzverfahren geht. Hier profitieren allerdings eher große Unternehmen. Aber ein Frage bleibt: Reicht das? detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer sprechen in dieser Folge von „Ist das gerecht?“ über das neue Insolvenzrecht und fragen, ob es die drohende Schuldenwelle irgendwie aufhalten kann.