NS-Zeit: Liebe als Verbrechen
In der Zeit des Nationalsozialismus sind viele schreckliche Dinge geschehen. Ein Thema, über das weniger gesprochen wird, ist das „Verbrechen Liebe“. Liebesbeziehungen zwischen deutschen Frauen und Zwangsarbeitern oder Kriegsgefangenen waren strengstens verboten.
Flogen die Beziehungen auf, drohten grausame Strafen. Die Männer kamen in ein Konzentrationslager oder wurden vor den Augen ihrer Mitgefangenen hingerichtet. Die Frauen wurden bespuckt, gedemütigt, ihnen wurden die Haare geschoren oder sie wurden an den Pranger gestellt. Danach folgte oftmals das Zuchthaus.
„Wir sind von der Volksgemeinschaft ausgeschlossen“
Eine der Betroffenen ist Anna Scharf. Über 70 Jahre lang lagen Bilder von ihr und einer Freundin im Landshuter Stadtarchiv. Sie zeigen, wie sie durch die Stadt laufen. Dabei mussten sie ein Schild um den Hals tragen, auf dem stand: „Wir sind aus der Volksgemeinschaft ausgeschlossen – wegen Verkehr mit Kriegsgefangenen“.
Anna Scharf hatte sich in einen französischen Kriegsgefangenen verliebt. Als die Landshuter NS-Führung das herausfand, wurden sie und ihre Freundin öffentlich gedemütigt. Während ihres Spießrutenlaufs vom Stadtplatz bis zum Landshuter Gefängnis kamen die anderen Bürger auf die Straße und bespuckten die zwei jungen Frauen. Am Gefängnis angekommen, kamen sie in Untersuchungshaft. Anna Scharf musste für zwei Jahre ins Gefängnis.
Zeit für Gerechtigkeit
Heute will Anna Scharf Gerechtigkeit. Über 60 Jahre hat sie auf eine Entschädigung gewartet. Passiert ist bislang jedoch nichts. Deshalb hat sie sich jetzt einen Anwalt genommen. Zuständig für die Entschädigung sei der Freistaat Bayern, sagt der Rechtsanwalt. Bayern will davon jedoch nichts wissen.
Achim Doerfer erklärt detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt die rechtliche Lage:
Redaktion: Laura Pientka