Umstrittene Reform der Organspende
Gesundheitsminister Jens Spahn hat mit seinem Entwurf für ein neues Transplantationsgesetz die Organspende-Debatte in Deutschland wieder entfacht. Der Vorschlag: doppelte Widerspruchslösung statt Entscheidungslösung.
Mit anderen Worten heißt das, dass alle Menschen sich nach erklärtem Hirntod zur Organspende verpflichten. Sollten sie dazu nicht bereit sein, müssen sie zu Lebzeiten oder gegebenenfalls ihre nächsten Angehörigen explizit widersprechen. Während Spahn bei CDU, SPD und Grünen Lob für den Entwurf erntet, bleibt die Kritik vonseiten der katholischen Kirche und des Deutschen Ethikrats nicht aus.
Viel zu wenig Organspenden
Hintergrund des Vorschlags ist der akute Mangel gespendeter Organe in Deutschland. Laut Jahresbericht der Deutschen Stiftung Organtransplantation wurde 2017 der niedrigste Stand seit 20 Jahren erreicht. Die Zahl der erfolgreich transplantierten Organe sank ebenfalls – und zwar um ganze 9,5 Prozent im Vergleich zu 2016.
„Juristisch kaum zu fassen“
Nicht umsonst wird diese Debatte in Deutschland schon lange geführt. Denn die Notwendigkeit der Organspenden bestreitet niemand. Auf der anderen Seite gibt es viele, denen eine Widerspruchslösung zu weit ginge. Manchen kommt es einem Zwang zur Organspende gleich. In dieser ethischen Grauzone stoßen nicht nur Medizin und Politik an ihre Grenzen, sondern auch die Rechtswissenschaft.
Entscheidungen in diesem Bereich haben immer eine quasi-religiöse Dimension. Das heißt, jeder muss es für sich selbst entscheiden und diese Entscheidungen sind zu respektieren. […] Das ist ein Bereich, der im Grunde der Juristerei entzogen ist und wie ich finde dem Staat entzogen sein sollte. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Über das rechtliche Pro und Kontra der umstrittenen Organspendedebatte hat detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Valérie Eiseler, Irma Klundt