Schutz vor illegalem Organhandel
Ein nierenkranker Patient bekommt eine Organspende aus Sierra Leone und möchte das Geld von seiner Krankenkasse zurück. Das Sozialgericht in Berlin-Brandenburg hat seine Klage nun abgewiesen. Nach deutschem Transplantationsgesetz müsse man mit seinem Organspender eine enge Beziehung haben. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. So sei es auch keine Kassenleistung.
Der Mann hatte in seinem Verwandtschaftskreis keine Spenderniere gefunden. Seine Frau kam aus gesundheitlichen, seine Schwester aus moralischen Gründen nicht infrage. Über eine Organisation, die Projekte in Sierra Leone fördert, lernte der 57-Jährige den Bruder seines späteren Organspenders kennen. Da dieser gesundheitlich auch als Spender ausschied, fragte der Kranke, ob sein Bekannter zuhause in Sierra Leone herumfragen könne, ob „einer seiner Brüder“ für eine Spende bereit sei.
Und tatsächlich stimmte dieser der Organspende zu. Dass der kranke Mann seinen Spender zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekannt und ihn nicht einmal direkt angefragt hat, war ein wichtiger Hinweis für die Richter. Nach ihrem Befund liegt keine innige Beziehung vor.
Was ist denn mit dem Spender in Sierra Leone? Wer stellt sicher, dass der vernünftig aufgeklärt wurde vorher, wer stellt sicher, dass der vernünftig nachbehandelt wird? – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Nach Rotterdam zur Organspende
Zwei Krankenhäuser in Deutschland haben den Patienten abgewiesen. Die Beziehung zwischen ihm und seinem Spender sei zu oberflächlich. Deshalb ist er für die Operation in die Niederlande gegangen. Da das Gesundheitssystem in der EU Ländersache ist, ist die Transplantation dort erlaubt.
Was das Urteil zu bedeuten hat und ob es gerecht ist, bespricht detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit dem Anwalt Armin Doerfer.