Lauter Techno füllt die Straßen, bis zu 4 500 Menschen tanzen dazu im ganzen Schanzenviertel. Ohne Maske, ohne Abstand – mitten in der Coronapandemie, Mai 2021. Die Polizei löst die Party auf, Hamburgs Innensenator Andy Grote findet auf Twitter harsche Worte für die Partygänger. Und weil Twitter eben Twitter ist, kommentiert ein User: „Andy du bist so 1 Pimmel“.
Keine Glanzleistung nirgendwo
Was danach kommt, ist bekannt: Der Kommentator wird angezeigt, später wird seine Wohnung durchsucht, die Empörung ist groß. Und sie wird auch nicht weniger, als die Polizei mehrere Beamte entsendet, um Pimmel-Aufkleber, die jemand in der Stadt verteilt hat, wieder abzukratzen. #Pimmelgate ist geboren, der Streisand-Effekt hat mal wieder zugeschlagen.
Was dabei aber ein bisschen untergeht: Auch in den sozialen Netzwerken ist eine Beleidigung eben eine Beleidigung und damit strafbar. Gleichzeitig ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit natürlich ebenso berechtigt: Muss man Wohnungen stürmen, weil jemand ein bisschen über die Stränge getwittert hat? Noch schlimmer dürften da nur die Konsequenzen für Grote sein, dessen Haus mittlerweile mit Exkrementen beschmiert wird, auch Morddrohungen sollen schon eingegangen sein.
Pimmelgate: Grenzen überschritten
Was können wir also aus juristischer und auch rechtsmoralischer Sicht aus dem Pimmelgate lernen? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer in der neuen Folge von „Ist das gerecht?“.