Berliner Raser sind doch keine Mörder
Wenn sich zwei Raser auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein Autorennen liefern und dabei ein Unbeteiligter ums Leben kommt, dann ist das Mord – also eine vorsätzliche Tötung. So zumindest urteilte das Berliner Landgericht zu einem entsprechenden Fall im März 2017. Vergangene Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das viel diskutierte Mordurteil allerdings wieder gekippt. Das Landgericht muss den Fall der beiden Raser nun neu verhandeln.
Die BGH-Richter fanden gleich mehrere Rechtsfehler im ursprünglichen Urteil. Demnach sei aus der Urteilsfeststellung des Berliner Landgerichts nicht ersichtlich, dass die beiden Angeklagten gemeinschaftlich und mit Vorsatz getötet hätten. Auch bei der Beweiswürdigung habe es Fehler gegeben. Allerdings: Das Urteil des BGH schließt nicht grundsätzlich aus, dass Raser in Zukunft als Mörder verurteilt werden können.
Ich lege mich fest, so wie ich mich auch schon nach dem ursprünglichen Urteil festgelegt hatte, dass das vom BGH garantiert aufgehoben wird: Es wird mit hoher Sicherheit nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Bundestag hat Strafen für Raser bereits verschärft
Illegale Autorennen mit Todesfolge sind schon seit Jahren immer wieder Thema in den Medien. Doch bislang wurde kaum ein Fall so hitzig diskutiert wie dieser – mit Folgen auch für die Politik. So verschärfte der Bundestag bereits im Juli 2017 den Strafkatalog für Raser. Nun sind auch ohne vorsätzliche Tötungsabsicht Haftstrafen von bis zu zehn Jahren möglich. Für die beiden Berliner Angeklagten gilt diese Regelung allerdings noch nicht.
Ob die beiden Angeklagten jetzt mit einer milderen Strafe rechnen können und wie es zu dem BGH-Urteil gekommen ist, erklärt Rechtsanwalt Achim Doerfer im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer.
Redaktion: Jan Philipp Wilhelm