Arbeitsunfall – ja oder nein?
Wer sich während der Arbeit eine Verletzung zuzieht, der erleidet einen Arbeitsunfall – oder etwa nicht? Mit dieser Frage muss sich das Landessozialgericht in Stuttgart beschäftigen, nachdem die Berufsgenossenschaft dem Kläger die Anerkennung verweigert hat. Bei dem Kläger handelt es sich um den Angestellten eines Warenlagers, der während der Arbeit mit einem Kollegen in Streit geraten ist. Die Rauferei eskaliert, als der Mitarbeiter seinem Gegner den Kopf mit voller Wucht in den Rumpf rammt.
Da der Vorfall während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände stattgefunden hat, besteht der Angreifer auf Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Hier haben Beide erhebliche Verletzungen erlitten, da war also erhebliche Gewalt im Spiel. (…) Es ging ja im Ausgang darum, dass man Arbeitsabläufe diskutiert hat. Hat denn dieses Verhalten noch irgendetwas mit einer Diskussion über Arbeitsabläufe zu tun? Nee, hat es eben nicht. Und dann wird es rein privat. Es ging ja nur noch darum, den Kollegen zu verletzen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Berufswahl ist entscheidend
Tatsächlich hat das Sozialgericht Karlsruhe zunächst einen „betrieblichen Zusammenhang“ bestätigt. Das Landessozialgericht Stuttgart jedoch widerspricht dieser Darstellung. Demnach habe das Verhalten des Klägers nichts mehr mit betrieblichen Abläufen zu tun gehabt. Daher ist die Prügelei nicht als Arbeitsunfall einzustufen.
Wenn so etwas eben nicht in den Arbeitsplatzbedingungen steht, wie bei Eishockeyspielern zum Beispiel, dann gibt es für mich da keinen betrieblichen Zusammenhang. Weil ja sozusagen auch das sozial Übliche überschritten ist. – Achim Doerfer
Eine Ausnahme gibt es jedoch: und zwar bei Berufsgruppen, bei denen eine Gefahren für den Körper oder auch körperliche Auseinandersetzung zum Berufsrisiko gehört. Dazu zählen eben zum Beispiel Eishockeyspieler, Boxer oder auch Stunt-Leute.
Weshalb der Fall nicht von vornherein eindeutig war, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Julia Rosner