Die „Vong-Sprache“ – ein Netzphänomen
Man kann sie lustig finden oder nicht: die „Vong-Sprache“, eine Mischung aus deutschen und englischen Wörtern. Sie ist gespickt mit gravierenden Rechtschreib- und Grammatikfehlern und ersetzt ganze Wörter durch Zahlen.
Populär ist sie aber auf jeden Fall: Es gibt sogar eine Übersetzung der Bibel, die „Holyge Bimbel„. Doch was als Spaß begann, könnte nun Ernst werden. Eine Werbeagentur hat nämlich versucht, sich die Rechte an der Kunstsprache zu sichern.
Geschützt vong Markenrecht her?
Durch einen Markenschutz kann ein Anbieter ein Produkt alleine vertreiben, niemand sonst darf es anbieten. Eine Werbeagentur wollte nun ein Monopol auf Vong-Merchandising. Dann fing sie an, Abmahnungen an Amazon-Anbieter zu schicken, welche Merchandise-Produkte der Vong-Sprache vertrieben.
Tatsächlich gab es schon zwei Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Wörter „I bims“. Zwei weitere sind eingegangen, Bestätigungen stehen aber noch aus.
Sprache darf nicht monopolisiert werden
Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass es keinen Markenschutz für die Jugendausdrücke geben wird. Worte der Alltagssprache dürfen nicht für den Vertrieb monopolisiert werden.
Eine Marke muss eine Unterscheidungskraft haben. Das heißt, sie muss in irgendeiner Weise individuell sein, dass man ungefähr weiß, was damit gemeint ist, und muss sich auch von anderen Dingen abgrenzen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Obwohl die „Vong-Sprache“ als Kunstform angefangen hat, ist sie nun bei vielen Jugendlichen in den Alltagsgebrauch übergegangen. So wurden „i bims“ und „vong“ als Jugendwörter des Jahres nominiert.
Über die rechtlichen Möglichkeiten des Markenschutzes hat detektor.fm-Moderator Christian Bollert mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Laura Almanza und Rewert Hoffer