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Wenn Kameras nicht nur den Eingang aufnehmen, ist das ein Problem. Foto: Sascha Kohlmann / flickr.com

Ist das gerecht? | Kameras am Hauseingang: Was erlaubt das Gesetz?

„Ich darf wirklich nur das filmen, was mir selbst gehört“

Auf öffentlichen Plätzen, im Bus oder beim Einkaufen – die Anzahl an Überwachungskameras im öffentlichen Raum nimmt stetig zu. Wer wann unser Gesicht aufzeichnet, wissen wir längst nicht mehr. Auch an immer mehr Hauseingängen werden Türkameras installiert. Doch was, wenn diese auch die Straße und Passanten filmen?

Haben Sie schon einmal gezählt, wie viele Kameras im Alltag auf Sie gerichtet sind? Auf öffentlichen Plätzen, im Bus oder beim Einkaufen: sobald man sich in der Öffentlichkeit bewegt, gerät das eigene Gesicht sehr leicht ins Blickfeld von Überwachungskameras.

Doch auch beim Verlassen des eigenen Hauses kann man unter Umständen gefilmt werden – vom Hauseingang gegenüber. Möglich ist das durch Kameras an Klingelanlagen, die zeigen, wer gerade klingelt. Mit ihnen kann ganz leicht auch mehr als das Gesicht des Besuchers oder der Besucherin aufgenommen werden. Doch das Filmen des öffentlichen Raums ist so eigentlich nicht erlaubt.

Die Rechtsprechung hat da wirklich sehr strenge Kriterien auferlegt. Was nicht geht: Jegliches Filmen von öffentlichen Plätzen, von Bereichen, wo Dritte lang gehen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Zentral ist dabei die Ausrichtung der Kamera: Wenn Sie in den Hauseingang zeigt, erfüllt sie ihren Zweck. Ist sie dagegen auf die Straße gerichtet, filmt sie neben der ankommenden Person auch alles im Hintergrund – und damit in den öffentlichen Raum.

Kameras können manipuliert werden

Gerichte mussten sich in den letzten Jahren auch mit Fällen beschäftigen, die noch darüber hinaus gehen. So veränderte ein Mann den Winkel seiner Kamera manuell, um das Grundstück der Nachbarn mit im Bild zu haben – zu Unrecht.

Doch auch ohne mutwillige Manipulation besteht die Möglichkeit, dass die elektronischen Türspione Passanten und öffentliche Straßen mit aufgenehmen und damit das Recht am eigenen Bild und die Privatsphäre verletzen.

Das praktische Problem ist: Ich muss es erst einmal merken. Ich muss wissen, dass eine Kamera auf mich gerichtet ist. – Achim Doerfer

Was tun, wenn man den Verdacht hat, im Blickfeld einer Kamera zu sein, obwohl man nur auf der öffentlichen Straße unterwegs ist? Die Kamera einfach eigenhändig abzubauen ist eine – wenn auch etwas gewagte – Möglichkeit. Weniger riskant ist der Weg über die Gerichte. So kann man eine einstweilige Verfügung beantragen und mit dieser verlangen, dass die betreffende Kamera abgebaut wird.

Das Thema Videoüberwachung ist aus Sicht des Datenschutzes immer umstritten, egal ob die Kameras staatlich oder privat sind. Doch auch in anderen Feldern werden Kameras eingesetzt.

Es ist auch ein Unsitte geworden, Kameras in Autos mitlaufen zu lassen. Auch das geht natürlich überhaupt nicht. Das ist wirklich strikt verboten. – Achim Doerfer

Was bei Kameras an Hauseingängen beachtet werden muss und welche potenziellen Gefahren diese Art privater Kameraüberwachung mit sich bringt, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Anke Werner in unserer Serie „Ist das gerecht“ mit dem Rechtswanwalt Achim Doefer gesprochen.

Achim Doerfer - klärt für uns wöchentlich rechtliche Fragen.

klärt für uns wöchentlich rechtliche Fragen.
Faustformel ist: Ich kann wirklich nur das filmen, was mir selbst gehört. Und ich muss absolut sicherstellen, dass ich nicht zufällig Dritte mit ins Bild bekomme.Achim Doerfer
Ist das gerecht Türkameras 06:44

Redaktion: Sebastian Kränzle

(Anm. d. Red.: Wir haben Herrn Doerfer diesmal im Ausland erreicht und bitten um Entschuldigung für die Einschränkungen in der Tonqualität.)

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