Das Urteil wurde gefällt, der Gerichtsprozess ist damit zu Ende? So einfach ist es oft nicht. Tatsächlich gibt es verschiedene Rechtsmittel, um eine gerichtliche Entscheidung, also eine Verurteilung oder eine abgewiesene Klage, anzufechten. Und manchmal platzt der Prozess schon mittendrin, etwa wenn ein Befangenheitsantrag gestellt und angenommen wurde.
Die Berufung
Sollte es begründete Zweifel an der rechtlichen Bewertung eines Verfahrens oder an der Rechtsgültigkeit eines Urteils geben, so kann gegen ein Urteil in erster Instanz Berufung eingelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Beschwerdewert mindestens 600 Euro beträgt und die Berufung fristgerecht eingereicht wird, also innerhalb eines Monats nach der Urteilsverkündung.
Wenn der Berufung stattgegeben wird, prüft das nächsthöhere Gericht das Verfahren dann erneut. Dabei wird das vorhergehende Verfahren sowohl auf mögliche Rechtsfehler geprüft, als auch die von der ersten Instanz festgestellten Tatsachen noch mal genauer unter die Lupe genommen. Unter Umständen können auch neue Beweise aufgenommen werden.
Die Revision
Das letzte Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, auch gegen Urteile des Berufungsgerichts, ist die Revision. Dabei wird das Urteil allerdings nicht inhaltlich neu verhandelt, sondern ausschließlich auf mögliche Rechts- oder Formfehler geprüft. Sollte etwa das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sein, unzulässige Beweismittel verwendet oder die Zeugenbelehrung unterlassen worden sein, kann ein richterliches Urteil durch das Revisionsgericht aufgehoben werden.
Was sind mögliche Berufungs- oder Revisionsgründe? Und wie läuft das Ganze dann ab? Darüber sprechen detektor.fm-Moderator Lars Feyen und Rechtsanwalt Achim Doerfer in dieser Folge „Ist das gerecht?“.