Salvatorische Klausel schützt beide Parteien
Tierhaltung ist verboten, bei Auszug werden die Wände weiß gestrichen und der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit unangemeldet vorbeizuschauen. Solche Regelungen sind ungültig, trotzdem findet man sie immer wieder in Mietverträgen. Viele wissen gar nicht, dass das so nicht rechtens ist und halten sich daran. Aber müssen sie das, immerhin haben sie es ja so unterschrieben?
Steht etwas Rechtswidriges im Vertrag, kann das zur Folge haben, dass der komplette Vertrag ungültig wird. Das gilt nicht nur für Mietverträge, sondern auch für alle anderen Vereinbarungen. Um das zu verhindern, gibt es die Salvatorische Klausel. Die klingt, vereinfacht gesagt, immer irgendwie so: Ist etwas im Vertrag rechtswidrig, bleibt der restliche Vertrag bestehen.
Aber was passiert eigentlich mit der Passage, die rechtswidrig ist? Wird die einfach gestrichen und es gibt dann gar keine Regelung dazu im Vertrag?
Je nachdem, um was für einen Vertrag es sich handelt, hat eine solche Passage also unterschiedliche Konsequenzen. detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer schauen sich die Salvatorische Klausel einmal am Beispiel des Mietrechts genauer an. Spoiler: Es geht um Katzen!