Klar ist: Man sollte niemanden beleidigen. Man sollte aber vor allem nicht seinen Lehrer mit den Worten „Behindeter Lehrer ever“ (sic!) öffentlich in Facebook beleidigen.
Die Frage ist nun: sollte man bei der Strafverfolgung eine gerade mal 14-jährige Förderschülerin vor Gericht zerren?
Wegen eines beleidigenden Facebook-Eintrags ist eine Schülerin zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden https://t.co/UvMVeEM87N
— Süddeutsche Zeitung (@SZ) 7. Juni 2016
Was war da los?
Der Pädagoge hat seine Schüler während einer Schulstunde fotografiert. Da machte auch seine Schülerin ein Foto von ihm. Allerdings beließ sie es nicht dabei, das Foto landete mitsamt einer Beleidigung auf ihrer Facebook-Seite. Der Betroffene erfuhr über Dritte, was da so über ihn im Internet kursiert, und entschied sich, juristisch gegen das Mädchen vorzugehen.
Die Klage überrascht nicht nur viele Laien, sondern auch die Richter selbst. Denn in der Regel schaffen es die Differenzen zwischen Lehrern und Schülern nicht bis vors Gericht, sondern maximal bis zum Schulleiter.
Wenn Lehrer vor Gericht ziehen
Strafarbeiten in Form von Aufsätzen oder Nachsitzen sind meistens die Folge von falschem Verhalten an der Schule. Am besten ist es, wenn der Schüler die Strafe auch als direkte Konsequenz auf sein Verhalten versteht. Hat man Müll auf den Boden geworfen? Muss man ein Referat über die Umweltverschmutzung halten. Hat man einen Mitschüler beleidigt? Dann sollte man sich mit den benutzten Schimpfwörtern in einem Aufsatz genauer auseinandersetzen. Pädagogisch sinnvoller als ein Gerichtsprozess sind diese Maßnahmen allemal, so die Hoffnung.
Allerdings ist die Schülerin hier noch glimpflich davongekommen – wohl auch wegen ihres jungen Alters. Das zumindest glaubt unser Rechtsexperte Achim Doerfer. Gemeinsam mit detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer hat er den Fall für unsere Serie „Ist das gerecht?“ erklärt und bewertet.