Keine Strafe ohne Schuld, das ist einer der sehr vielen Grundsätze im Strafrecht. Das bedeutet zum einen, dass Angeklagten ihre Schuld gegen jeden Zweifel nachgewiesen werden muss. Gelingt das nicht, gilt die Unschuldsvermutung. Das bedeutet zum anderen, dass man jemandem vielleicht einen gewissen Tathergang nachweisen kann, aber die Person ohne Schuld ist. Und deswegen kann diese Person unter sehr genauen Bedingungen auch straffrei bleiben.
Das berühmte Tür-Dilemma, nur anders
Es gibt unterschiedliche Konstellationen, in denen das der Fall sein kann. Zum Beispiel, wenn jemand eine Straftat begeht, um Gefahr abzuwenden. Denken wir an die berühmte Szene aus dem Film „Titanic“, als Jack Rose auf die rettende Tür hilft und sich selbst opfert. Hätte er das nicht getan, sondern Rose stattdessen von der Tür gezerrt, um sich selbst zu retten, wäre das ein „entschuldigender Notstand„. Ein anderes Beispiel ist der sogenannte Verbotsirrtum. Das bedeutet, dass der Täter oder die Täterin nicht wissen konnte, dass etwas verboten ist. Das Seil, auf dem hier balanciert wird, ist allerdings sehr dünn, es gibt nur sehr wenig Spielraum für den Verbotsirrtum.
Darüber und über zwei weitere Szenarien sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer in „Ist das gerecht?“. Achim Doerfer plaudert außerdem aus dem Nähkästchen seiner eigens begangenen „Straftaten“.