Supermarkt-Mitarbeiter kennen ihre Stammkunden. Genauso wie sie auch regelmäßige Ladendiebe kennen. In Berlin nahm das Personal einer EDEKA-Filiale 2016 das Recht selbst in die Hand. Der Filialleiter schlug einem ertappten Dieb ins Gesicht. Wenige Tage später verstarb der Geschlagene. Das Landgericht Berlin verurteilte den Laden-Chef zu drei Jahren und drei Monaten Haft.
Auf frischer Tat ertappt
Wer jemanden bei einer Straftat erwischt, darf ihn festhalten. Das sogenannte „Jedermann-Anhalte- und Festnahmerecht“ der Strafprozessordnung gestattet es jedem Bürger, so zu handeln. Ziel ist es, jemanden so lange an einem Ort festsetzen zu können, bis die Polizei eintrifft. Alles Weitere liegt in den Händen der Polizisten.
Wenn die Person sich dann wehrt, darf man auch Gegenwehr leisten. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Allerdings muss man die Straftat dazu wirklich selbst beobachtet haben. Der rechtliche Rahmen ist in dieser Sache also sehr eng gesteckt. Alles, was darüber hinaus geschieht, kann strafrechtlich relevant werden.
Gerüstete Selbstjustiz
Im Fall der EDEKA-Filliale in Berlin war das Personal dazu übergegangen, die Polizei nicht mehr einzuschalten. Scheinbar blieben bisherige Anzeigen wirkungslos. Aus diesem Grund ging man dazu über, Ladendiebe selbst zu bestrafen. Dies geschah wie im Falle des Verstorbenen mit körperlicher Gewalt in einem Hinterzimmer der Filiale.
Zu diesem Zweck benutzte der Filialleiter augenscheinlich Quarzsand-Handschuhe. Solche Handschuhe sind im Bereich der Knöchel mit Sand verstärkt. Eigentlich dienen sie als zusätzlicher Schutz zum Beispiel gegen Schnittverletzungen. Jedoch werden sie auch immer wieder als Schlagwaffe eingesetzt. Da die gefüllten Protektoren die Wucht der Schläge erhöhen. Damit wirken die Handschuhe ähnlich wie Schlagringe. Unter anderem werden sie auch von Sicherheitskräften eingesetzt.
Wenn man mit einem Quarzhandschuh auf den Kopf schlägt, dann will man allerschwerste Verletzungen zufügen. – Achim Doerfer
Ob eine Haftstrafe von etwas mehr als drei Jahren in diesem tödlichen Fall von Selbstjustiz gerecht ist, bespricht detektor.fm-Moderator Erik Mickan mit Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer.
Redaktion: Alexander Goll