Richter und Richterinnen sind in Deutschland unabhängig. Heißt: sie dürfen frei arbeiten, frei urteilen. Der Staat hat sich da nicht einzumischen. Und es wird zwar immer mal wieder darüber diskutiert, wie politisch beeinflusst die Rechtsprechung auch hierzulande eigentlich ist. Grundsätzlich aber gibt es wenig Zweifel an der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive.
Sind Richter und Richterinnen wirklich unabhängig?
Nun ist es ausgerechnet ein Verwaltungsrichter in Wiesbaden gewesen, der die eigene Unabhängigkeit infrage gestellt hat. Grund dafür: Richterinnen und Richter werden vom jeweiligen Landes- bzw. Bundesministerium für Justiz ernannt. Je nach Bundesland gibt es noch einmal gesonderte Regelungen. Aber ist das schon Grund zur Sorge?
Hinzukommt, dass dies nicht der einzige Aspekt gewesen ist, unter dem sich der Verwaltungsrichter diese Frage gestellt hat. Um Antworten zu finden, hat er sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Dort kennt man solche Anfragen schon aus einem ähnlichen Fall. 2019 entschieden die Richterinnen und Richter, dass zumindest die deutsche Staatsanwaltschaft nicht grundsätzlich unabhängig sei. Damals ging es um die Frage, wer hierzulande einen Europäischen Haftbefehl (EuHB) ausstellen darf.
Und wie steht’s jetzt um die Richterinnen und Richter? detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer schauen sich den – dann doch überraschenden – Vorfall mal genauer an.