Kein Smartphone im Schwimmbad
Nicht nur in Clubs, sondern auch an anderen Orten sind Smartphones mit Kamera nur ungern gesehen. So beispielsweise in Schwimmbädern. Badegäste fürchten häufig, dass Fotos von ihnen im Internet landen könnten. Immerhin sind die Besucher meistens nur leicht bekleidet. Besonders heikel sind Aufnahmen von Minderjährigen. Aus diesem Grund gibt es mehr und mehr Schwimmbäder, bei denen es heißt: Smartphone zu Hause lassen oder im Spind einschließen.
Beispiel Schönebeck
Im Freibad der Stadt Schönebeck (Sachsen-Anhalt) etwa gilt seit diesem Jahr ein allgemeines Smartphone-Verbot. Gäste hätten sich zuvor regelmäßig beim Bademeister beschwert, da sie nicht von anderen Personen gefilmt oder fotografiert werden wollten. In der Badeordnung heißt es daher: „Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Benutzung von Fotohandys sowie allen anderen elektronischen Geräten mit Kamerafunktion.“. Ähnlich handhaben es Schwimmbäder in ganz Deutschland. Einige Schwimmbäder kleben sogar Aufkleber auf die Kamera-Linsen der Smartphones ihrer Gäste.
Ist das gerecht?
Ist das Smartphone-Verbot gerecht? Vermutlich. Rechtens ist es dagegen auf jeden Fall, denn die Schwimmbädern haben Hausrecht. Das bedeutet, dass die Eigentümer bestimmen, welche Gegenstände Gäste mitbringen dürfen – und welche nicht. Darüber hinaus verbieten das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild ungewollte Aufnahmen. Daher gilt: Wer ungewollt fotografiert wird, darf sogar die Kamera oder das Smartphone einbehalten, bis die Aufnahme gelöscht wird.
detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf hat mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über das Smartphone-Verbot in Schwimmbädern gesprochen.
Redaktion: Adrian Breda