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Keine Menschen, kein Problem. Wer jedoch Personen ohne Einwilligung in Schwimmbädern fotografiert oder filmt, der könnte ein Problem bekommen. Foto: Wuhan / 武汉 | The black of the pool CC BY-SA 2.0 | Tauno Tõhk / flickr.com

Ist das gerecht? | Smartphone-Verbot im Schwimmbad

Ausgeknipst

In einigen Freibädern gilt seit diesem Sommer ein Smartphoneverbot. Grund dafür ist, dass die Alltagsbegleiter immer häufiger für Schnappschüsse dienen. Das ist problematisch, denn oft bannt man unbeabsichtigt auch andere Besucher auf’s Bild – in Freibädern ist das besonders heikel.

Kein Smartphone im Schwimmbad

Nicht nur in Clubs, sondern auch an anderen Orten sind Smartphones mit Kamera nur ungern gesehen. So beispielsweise in Schwimmbädern. Badegäste fürchten häufig, dass Fotos von ihnen im Internet landen könnten. Immerhin sind die Besucher meistens nur leicht bekleidet. Besonders heikel sind Aufnahmen von Minderjährigen. Aus diesem Grund gibt es mehr und mehr Schwimmbäder, bei denen es heißt: Smartphone zu Hause lassen oder im Spind einschließen.

Beispiel Schönebeck

Im Freibad der Stadt Schönebeck (Sachsen-Anhalt) etwa gilt seit diesem Jahr ein allgemeines Smartphone-Verbot. Gäste hätten sich zuvor regelmäßig beim Bademeister beschwert, da sie nicht von anderen Personen gefilmt oder fotografiert werden wollten. In der Badeordnung heißt es daher: „Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Benutzung von Fotohandys sowie allen anderen elektronischen Geräten mit Kamerafunktion.“. Ähnlich handhaben es Schwimmbäder in ganz Deutschland. Einige Schwimmbäder kleben sogar Aufkleber auf die Kamera-Linsen der Smartphones ihrer Gäste.

Ist das gerecht?

Ist das Smartphone-Verbot gerecht? Vermutlich. Rechtens ist es dagegen auf jeden Fall, denn die Schwimmbädern haben Hausrecht. Das bedeutet, dass die Eigentümer bestimmen, welche Gegenstände Gäste mitbringen dürfen – und welche nicht. Darüber hinaus verbieten das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild ungewollte Aufnahmen. Daher gilt: Wer ungewollt fotografiert wird, darf sogar die Kamera oder das Smartphone einbehalten, bis die Aufnahme gelöscht wird.

detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf hat mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über das Smartphone-Verbot in Schwimmbädern gesprochen.

Achim Doerfer - ist bei uns als Rechtsexperte immer dienstags in der Serie "Ist das gerecht?" zu hören.

ist bei uns als Rechtsexperte immer dienstags in der Serie „Ist das gerecht?“ zu hören.
Ich halte das Verbot für nötig und und sinnvoll – auch, wenn es im Einzelfall unangenehm ist, sein Smartphone einschließen zu müssen.Achim Doerfer
Ist das gerecht? Smartphoneverbot im Schwimmbad 09:01

Redaktion: Adrian Breda


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