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Dienen Sparkassen wirklich dem Allgemeinwohl? Foto: sparkasse CC BY-SA 2.0 | Die Linke Nordrhein-Westfalen / flickr.com

Ist das gerecht? | Sparkassen-Kundin verliert vor Gericht

Es bleibt beim Kunden

Auch in Zukunft darf die Sparkasse in ihren Formularen auf die weibliche Ansprache verzichten. Der Bundesgerichtshof hat die Klage einer Kundin zurückgewiesen. Ist das gerecht? Achim Doerfer über das Urteil.

Gericht entscheidet gegen Sparkassen-Kundin

Es muss ja nicht Gendergap oder das Binnen-I. sein. Allein das Wort „Kundin“ statt „Kunde“ hätte einer Sparkassen-Kundin schon gereicht. Die Sparkasse verzichtet aber in ihren Formularen komplett auf die weibliche Ansprache. Der Bundesgerichtshof hat der Sparkasse nun Recht gegeben. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Klage einer saarländischen Sparkassen-Kundin. Marlies Krämer, die sich in den letzten Jahren auf kommunaler Ebene für die Linkspartei engagiert hat, hatte sich in den Vordrucken des Geldinstituts nicht angesprochen gefühlt. Dort war lediglich von „Kunde“ und „Kontoinhaber“ die Rede.

Laut richterlichem Urteil wird die Kundin mit der verallgemeinernden Ansprache aber nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. Aus der Sicht der Richter ist die männliche Anrede weder ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

Der Begriff Kunde ist etwas, was beim Juristen die Assoziation Verbraucherschutz oder Vertragspartner auslöst. Nicht ausgelöst wird die Assoziation ‚Es ist ein echter Mensch damit gemeint‘. Es ist wirklich nur ein Platzhalter.  – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Marlies Krämer gibt nicht auf

Hätten die Richter anders entschieden und Marlies Krämer Recht gegeben, dann hätte die Sparkasse über 800 verschiedene Formulare ändern müssen. Vorerst scheint es, als würde ihr dieser Verwaltungsaufwand erspart bleiben. Doch der Prozess ist noch nicht am Ende: Die Sparkassen-Kundin Marlies Krämer hat angekündigt Revision einzulegen. Dann entscheidet der Europäische Gerichtshof über den Fall.

Ich glaube, das ist dann wirklich nochmal eine offene Frage. Weil das Argument des Landgerichts, ‚Das machen wir seit 2.000 Jahren so‘, das trifft eben nicht zu. Die Gesellschaft entwickelt sich, die Sprache entwickelt sich, das ist eben alles nicht statisch. – Achim Doerfer

Über die Bedeutung des Falls hat detektor.fm-Moderator Lars-Hendrik Setz in unserer Serie „Ist das gerecht?“ mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Achim Doerfer - über sein persönliches Vorgehen.

über sein persönliches Vorgehen.
Solange es Menschen gibt, denen das wichtig ist, respektiere ich es. Auch, wenn ich vielleicht eine andere linguistische Auffassung habe.Achim Doerfer
Ist das gerecht? | Urteil zum Sparkassenformular 07:24

Redaktion: Kaspar Weist


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