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Vor dem Reichstag werden täglich tausende Touristenfotos gemacht. Foto: Reichstag | CC BY 2.0 | Jessica Spengler | flickr.com

Ist das gerecht? | Strafverfahren wegen Hitlergruß

Berlin grüßt zurück

Zwei chinesische Touristen haben vor dem Reichstag in Berlin mit dem Hitlergruß für Fotos posiert. Die Polizei hat sie erwischt und ein Strafverfahren eingeleitet. Gegen eine Sicherheitsleistung von 500 Euro durften die beiden das Revier verlassen. Ist das zu hart oder ist das gerecht?

Touristen machen Hitlergruß

Zwei chinesische Touristen posieren mit dem Hitlergruß vor dem Reichstagsgebäude in Berlin. Die beiden, 26 und 49 Jahre alt, fotografieren sich gegenseitig mit erhobenem rechten Arm. Ein Wächter sieht das und alarmiert die Polizei. Wenige Minuten später werden die Männer festgenommen. Die Polizei leitet ein Strafverfahren gegen die Touristen ein. Nach der Zahlung einer Sicherheitsleistung von jeweils 500 Euro dürfen sie das Revier wieder verlassen. Ein Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation haben sie dennoch zu erwarten.

Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Laut Strafgesetzbuch kann das Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Dazu zählen nicht nur Zeichen auf Gegenständen, wie Fahnen, Abzeichen oder Uniformen. Eben auch Parolen und Grußformen wie der Hitlergruß fallen darunter. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.

Die Einlassung, um straffrei wegzukommen, wäre gewesen: Wir haben das nur gemacht, um uns satirisch über Deutschland zu äußern. Das Ganze war klar in ablehnender Haltung. Wir haben nicht zugestimmt und finden Hitler gar nicht toll. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Das war doch nur ein Spaß

Wer sich satirisch oder künstlerisch äußert, kann durchaus straffrei aus der Sache herausgehen. Allerdings müssen die Aktionen dann auch tatsächlich als Satire oder Kunst zu erkennen sein. Sind sie das nicht, ist es schwierig, sich auf die Kunstfreiheit zu berufen.

Aber auch spaßig gemeinte Äußerungen können nach hinten los gehen. Allgemein soll der Hitlergruß nicht in unklaren Situationen verwendet werden. So schnell und konsequent wie bei den beiden chinesischen Touristen läuft es aber nicht immer ab.

Man muss sich fragen, ob das immer so sein muss oder ob mit ein bisschen Fingerspitzengefühl harmlose und alberne Fälle mit einer Ermahnung Regeln kann. – Achim Doerfer

detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser hat mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über das drohende Verfahren gegen die Touristen gesprochen.

Achim Doerfer - bewertet einmal die Woche aktuelle Urteile und Verfahren.

bewertet einmal die Woche aktuelle Urteile und Verfahren.
Es wird natürlich immer nur dann verfolgt, wenn jemand was dagegen sagt. […] Vielleicht hätte es auch eine Ermahnung getan.Achim Doerfer
Ist das gerecht? | Touristen zeigen Hitlergruß 07:23

Redaktion: Barbara Butscher


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