Touristen machen Hitlergruß
Zwei chinesische Touristen posieren mit dem Hitlergruß vor dem Reichstagsgebäude in Berlin. Die beiden, 26 und 49 Jahre alt, fotografieren sich gegenseitig mit erhobenem rechten Arm. Ein Wächter sieht das und alarmiert die Polizei. Wenige Minuten später werden die Männer festgenommen. Die Polizei leitet ein Strafverfahren gegen die Touristen ein. Nach der Zahlung einer Sicherheitsleistung von jeweils 500 Euro dürfen sie das Revier wieder verlassen. Ein Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation haben sie dennoch zu erwarten.
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Laut Strafgesetzbuch kann das Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Dazu zählen nicht nur Zeichen auf Gegenständen, wie Fahnen, Abzeichen oder Uniformen. Eben auch Parolen und Grußformen wie der Hitlergruß fallen darunter. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.
Die Einlassung, um straffrei wegzukommen, wäre gewesen: Wir haben das nur gemacht, um uns satirisch über Deutschland zu äußern. Das Ganze war klar in ablehnender Haltung. Wir haben nicht zugestimmt und finden Hitler gar nicht toll. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Das war doch nur ein Spaß
Wer sich satirisch oder künstlerisch äußert, kann durchaus straffrei aus der Sache herausgehen. Allerdings müssen die Aktionen dann auch tatsächlich als Satire oder Kunst zu erkennen sein. Sind sie das nicht, ist es schwierig, sich auf die Kunstfreiheit zu berufen.
Aber auch spaßig gemeinte Äußerungen können nach hinten los gehen. Allgemein soll der Hitlergruß nicht in unklaren Situationen verwendet werden. So schnell und konsequent wie bei den beiden chinesischen Touristen läuft es aber nicht immer ab.
Man muss sich fragen, ob das immer so sein muss oder ob mit ein bisschen Fingerspitzengefühl harmlose und alberne Fälle mit einer Ermahnung Regeln kann. – Achim Doerfer
detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser hat mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über das drohende Verfahren gegen die Touristen gesprochen.
Redaktion: Barbara Butscher