Streikverbot? Ungerecht!
Ständig liest man von streikenden Piloten, Lokführern oder Stahlarbeitern. Eine Berufsgruppe darf in Deutschland jedoch nicht streiken: Beamte. Vier verbeamtete Lehrer haben das als ungerecht empfunden und sind gemeinsam mit nicht verbeamteten Kollegen auf die Straße gegangen. Nun wurden sie mit Disziplinarstrafen belegt.
Ausnahmeregelung für Lehrer gefordert
„Im Kollegium steht man zusammen und arbeitet zusammen. Da kann es nicht sein, dass sich am Streiktag nur ein paar Angestellte beteiligen, die gewerkschaftlich organisiert sind“, sagte Monika Dahl bei der Tagesschau. Sie gehört zu den vier bestraften Pädagogen.
Dahl und drei Kollegen zogen deshalb vors Gericht. Sie wollten eine Ausnahmeregelung für verbeamtete Lehrer erstreiten. Vor dem Verwaltungsgericht hatten sie keinen Erfolg. Also zogen die Lehrer vors Bundesverfassungsgericht.
Ein Signal für alle Beamten?
Das Recht zu streiken sei ein Grundrecht, führt Dahl aus. Im Erfolgsfall würden sie das Streikverbot für 600.000 verbeamtete Lehrer kippen. Und außerdem einen Präzedenzfall für alle anderen Beamten in Deutschland schaffen.
Unterstützt wird das Vorhaben der Lehrer von der Gewerkschaft Verdi. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass dieses Grundrecht allein durch den Beamtenstatus aberkannt wird“, sagte Nils Kammradt, Bundesbeamtensekretär von Verdi, im Interview mit der Süddeutschen Zeitung.
Das Verbot bleibt
Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Heute entschieden die Richter, dass das Streikverbot für Beamte weiter bestehen bleibt. Keine Ausnahme also für Lehrer.
Wie begründen die Richter das Urteil? In einem Satz zusammengefasst: Damit, dass das schon immer so war. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Warum Beamte auch weiterhin nicht streiken dürfen, darüber spricht detektor.fm-Moderator Lars-Hendrick Setz mit Achim Doerfer. Er arbeitet in Göttingen als Anwalt und bespricht mit uns jede Woche interessante Fälle und Urteile.
Redaktion: Sebastian Ernst