Learning by Doing klappt in vielen Bereichen sehr gut. Einfach mal machen und dann beim nächsten Mal aus Fehlern lernen. So wird das auch im Jurastudium gehandhabt. Studierende lernen die Praxis nicht nur im Referendariat oder in Praktika kennen, sondern auch direkt an der Uni, in sogenannten „Law Clinics“.
Diese studentische Rechtsberatung findet unter Aufsicht von ausgelernten Rechtsanwälten oder Richterinnen statt. Die Studierenden beraten dort im universitären Umfeld, oft aber nicht nur andere Studierende. Grundsätzlich sind solche Law Clinics auch erlaubt. Oft fokussieren sich die Studierenden aufs Asylrecht, Mietrecht oder Zivilrecht. Sie dürfen aber zu allen Themen im Rahmen der Gesetze beraten. Es gibt nur eine Ausnahme: das Steuerrecht.
Ausnahme für studentische Rechtsberatung
In Paragraph 2 des Steuerberatungsgesetzes ist geregelt, dass nur jene beratend zur Seite stehen dürfen, die dazu befähigt sind. Jurastudierende zählen nicht dazu, Steuerfachanwälte oder Berater schon. Die Leibniz Universität in Hannover will sich nun vorwagen und eine Tax Law Clinic eröffnen. Die Verantwortlichen laufen allerdings selbst Gefahr, damit gegen Gesetze zu verstoßen. Der Versuch, die Frage schon im Vorfeld zu klären, ob die Klinik öffnen darf oder nicht, ist gescheitert. Ohne dass die Law Clinic in Betrieb ist, könne nicht entschieden werden. Fehlendes Feststellungsinteresse nennt das der Bundesfinanzhof.
Aber warum sind solche steuerrechtlichen Studierendenberatungen überhaupt verboten? Und könnte die Uni Hannover dieses Verbot vielleicht doch kippen? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer.