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Einige Inhalte der Tagesschau-App sind urheberrechlich nicht zugelassen – 2011 ist sogar die ganze App unzulässig gewesen. Foto: 2013 Nobelpreisvergabe mal alle Details /credits: CC BY 2.0 | Thomas Schubert / flickr.com

Ist das gerecht? | Tagesschau-App ist unzulässig

Weniger Worte für die Öffentlich-Rechtlichen

Nach fünf Jahren hat das Oberlandesgericht entschieden: Die Tagesschau-App ist in ihrer früheren Form unzulässig gewesen. Geklagt hatten mehrere Zeitungsverlage. Nun ist die App längst überholt. Welche Folgen hat diese Entscheidung also? Das erklärt Rechtsanwalt Achim Doerfer in unserer Serie „Ist das gerecht?“.

Der jahrelange Rechtsstreit hat nun ein Ende: Das Oberlandesgericht Köln hat zugunsten der elf Zeitungsverlage entschieden. Die Tagesschau-App, so wie sie am 15. Juni 2011 abrufbar war, ist unzulässig gewesen. Das Gericht hat nun den ARD-Sendern verboten, diese App so weiterzuverbreiten. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Grund für die Klage

Nach Auffassung einiger Zeitungsverlage verzerre die Tageschau-App den Markt, denn sie enthalte nicht nur zahlreiche Videos, sondern auch umfangreiche Textangebote. Sie werde von öffentlich-rechtlichen Geldern finanziert und habe damit mehr Möglichkeiten. 2011 seien die Texte unter anderem so ausgiebig gewesen, dass diese den Angeboten der Süddeutschen Zeitung oder auch der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unverhältnismäßig Konkurrenz machten.

Rundfunk heißt eben bewegte Bilder. Rundfunk heißt gesprochenes Wort oder sonstwie gesendeter Ton, aber Rundfunk heißt eben nicht unbeweglicher Text. Man kann es dahingehend zusammenfassen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf keine Zeitung machen und das hat er eben hier gemacht. –  Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Zunächst wurde die Klage jedoch abgewiesen, weil der Rundfunkrat des NDR das Telemedienkonzept für die Tagesschau-App als nicht presseähnlich eingestuft hatte. Später hat das Oberlandesgericht allerdings entschieden, selbst noch einmal zu prüfen, ob das Angebot der App zulässig ist. Ergebnis: Die Tagesschau-App müsse ihren Schwerpunkt auf den auditiven und visuellen Inhalten haben, nicht auf den textlichen.

Die Folgen

Wichtig ist: Das Urteil bezieht sich nur auf diesen einen Tag und hat damit keine unmittelbaren Folgen. Allerdings könnte das Urteil laut Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) dennoch Einfluss auch auf andere heutige App-Angebote haben. Im Vordergrund vieler Apps stünden umfangreiche presseähnliche Texte, die keinen unmittelbaren Sendebezug haben. Dies würde gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen und auch einen Angriff auf die Vielfalt der Presselandschaft bedeuten.

Über das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts zur Tagesschau-App hat detektor.fm Moderator Alexander Herdel mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Dr. Achim Doerfer - ist Rechtsanwalt und unser Experte in der Serie "Ist das gerecht?"

ist Rechtsanwalt und unser Experte in der Serie „Ist das gerecht?“
Das ist ja das Kuriosum, dass sich die ganze Entscheidung nur auf den einen Tag im Jahr 2011 bezieht und der ist längst vorbei. Jetzt werden sich die Verlage fieberhaft überlegen, wie sie das ganze für sich umsetzen.Dr. Achim Doerfer
Ist das gerecht? – Tageschau-App ist unzulässig 07:10

Redaktion: Carina Fron

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