Rund jeder zehnte Deutsche trägt eine Zeichnung am Körper. Bei den Unter-30-Jährigen sind heute sogar rund ein Viertel tätowiert. Menschen mit Tätowierungen haben im privaten Bereich deshalb selten Probleme, im Job sieht das aber oft anders aus. Wie Arbeitgeber mit Tätowierungen umgehen, ist ganz unterschiedlich. Bei den Berliner Polizeibeamten waren die Regelungen bisher relativ strikt. Nun hat der Berliner Senat die Vorschriften gelockert.
Tattoos kein Ausschlussgrund mehr
Bislang galt bei der Berliner Polizei die sogenannte T-Shirt-Grenze. Bis dorthin wurden Tattoos toleriert. Im Dienst durften sie aber nicht zu sehen sein, und mussten verdeckt werden. Das hat sich nun geändert.
Es ist ja auch eine Sicherheit für den Bürger, wenn Polizisten als Individuen erkennbar sind. Grade wenn da mal Befugnisse überschritten werden. – Achim Doerfer, Anwalt
Die neue Regelung soll außerdem auch dem Nachwuchs entgegenkommen. Bewerber mit deutlich sichtbaren Tattoos wurden bislang von der Polizeiakademie abgelehnt. Die Gewerkschaften begrüßen nun die Änderung und erwarten, dass sie neuen geeigneten Bewerbern den Weg an die Akademie erleichtert. Nach den Negativschlagzeilen im vergangenen Jahr werden gute Anwärter gebraucht.
Verfassungsfeindliche Motive bleiben verboten
Einige Einschränkungen gibt es aber weiterhin. Hals, Kopf und Hände müssen tattoofrei sein. Außerdem sind verfassungsfeindliche Motive verboten. Dazu gehören extremistische, gewaltverherrlichende, entwürdigende oder sexistische Bilder.
Über die Bedeutung des Falls hat detektor.fm-Moderator Lars-Hendrik Setz in unserer Serie „Ist das gerecht?“ mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Tina Küchenmeister