Tierschützer vs. Hausfriedensbruch
In Deutschland ist Tierschutz anhand verschiedener Auflagen gesetzlich verankert und wird vom Veterinäramt kontrolliert. Dennoch gibt es in der Tierhaltung Missstände, gerade wenn die vorgeschriebenen Bedingungen nicht eingehalten werden. So vermuteten es Tierschützer auch bei der Schweinezuchtanlage in Sandbeiendorf in der Börde „van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG„. Drei Mitglieder der Organisation Animals Right Watch sind im Sommer 2013 in den Hof eingedrungen und haben die Lebensbedingungen der Tiere gefilmt.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Hausfriedensbruch erhoben hat, sind die drei Tierschützer vor einem Jahr freigesprochen worden. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, welche das Landgericht in Magdeburg nun wiederum abgewiesen hat. Die richterliche Begründung lautete, dass es sich bei der Aktion um Nothilfe gehandelt habe. Die Behausungen der Tiere in der Zuchtanlage sind unter anderem zu klein bemessen. Und da diese Mängel bei den obligatorischen Kontrollen nicht beanstandet worden sind, hätten die Tierschützer richtig gehandelt.
Ich kann also, wenn für jemand anderen außer mich selbst, Gefahr besteht, alles tun, was erforderlich und nötig und angemessen ist, um diese Gefahr abzuwenden. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Das richtige Signal?
Das Filmen hat also, nach Ansicht des Gerichts, dazu beigetragen, die Missstände in der Anlage zu beheben. Außerdem sind durch den Einbruch keinerlei Schäden entstanden. Trotz dieser Einschätzung bleibt fraglich, inwieweit das Filmen der Zustände und damit der Hausfriedensbruch für das gesetzte Ziel notwendig gewesen ist. Zumal die Tierschützer erst vier Monate nach den Aufnahmen Anzeige gegen die Zuchtanlage erstattet haben.
Der Freispruch führt außerdem zu der Frage, in welchem Maße ungesetzliches, selbst ermächtigtes Handeln gerechtfertigt ist. Das Urteil könnte als Vorlage für Nachahmer dienen.
Ich würde schon sagen, wir können hier keine Ausnahme machen, bei allem Mitleid mit den Tieren. – Achim Doerfer
Stattdessen sollte es darum gehen, die Möglichkeiten für den institutionellen und rechtlich abgesicherten Tierschutz zu erweitern.
detekor.fm-Redakteurin Isabel Woop hat mit Rechtsanwalt Achim Doerfer über die Grenzen des Tierschutz und die Möglichkeiten des deutschen Rechts gesprochen.
Redaktion: Eva Weber