Autorennen auf dem Ku’damm
Im Februar 2016 liefern sich ein 25- und ein 28-Jähriger auf dem Kurfürstendamm in Berlin mit ihren Sportwagen ein illegales Autorennen. Dabei überfahren sie laut Polizei elf Ampeln und rasen mit bis zu 170 km/h durch die Innenstadt. Am Ende wird ein Unbeteiligter gerammt und stirbt.
Sensationelles Raser-Urteil
Nun hat in dieser Woche der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt am Berliner Landgericht das Urteil verkündet: Der Tod des Unbeteiligten gilt nicht wie erwartet als fahrlässige Tötung, sondern als Mord. Der Verurteilte Hamdi H. hat sich daraufhin fassungslos gezeigt. Er habe doch nicht absichtlich jemanden töten wollen. Dennoch hat er nach Ansicht der Richter das Risiko in Kauf genommen.
Die Verurteilung wegen Mordes bei einem illegalen Rennen ist das erste derartige in Deutschland. Der Richter sagte jedoch, es sei ein Einzelfall. So hatten die beiden Angeklagten Raser bereits 19 beziehungsweise 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen und etliche Einträge beim Kraftfahrtbundesamt.
So irre die Gefahren sind, haben sie natürlich gehofft, dass niemand zu Schaden kommt. Das heißt, es scheitert am Vorsatz und aus dem Grund wird es klar aufgehoben werden. – Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer
Straftat Autorennen
Bisher gelten illegale Autorennen lediglich als Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 400 Euro Bußgeld und einem Monat Freiheitsentzug bestraft werden. Ein Gesetzesentwurf vom September letzten Jahres soll illegale Rennen nun jedoch als Straftat deklarieren. Damit kann es für den Raser bis zu zwei Jahre Haft geben und sogar bis zu zehn Jahre, wenn jemand stirbt oder schwer verletzt wird. Des Weiteren soll das Veranstalten illegaler Autorennen mit dem kompletten Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden.
Man muss auch daran erinnern, dass bereits die fahrlässige Tötung fünf Jahre als Maximalstrafe vorsieht. Das ist auch schon eine sehr harte Strafe. – Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer
Was es mit diesem überraschenden Urteil auf sich hat und welche Strafen bei illegalen Autorennen angemessen sind, klärt Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Kais Harrabi.
Redaktion: Thomas Weinreich