Das Zugunglück von Bad Aibling
Der Fahrdienstleiter Michael P. galt als einer der zuverlässigsten Mitarbeiter des Stellwerks in Bad Aibling. Trotzdem verbrachte er etwa 70 Prozent seiner Arbeitszeit damit, ein Fantasy-Game auf seinem Smartphone zu spielen – obwohl das die Dienstvorschriften untersagten.
Michael P. war dadurch derartig abgelenkt, dass ihm seine anfänglichen Fehler nicht auffielen: Er verrutschte um eine Zeile im Kreuzungsplan der Züge, woraufhin er zwei einander entgegen fahrenden Zügen freie Fahrt gab – auf einer eingleisigen Strecke.
Als er den Notruf absetzte, verwechselte er bei der spärlichen Beleuchtung im Stellwerk zwei Tasten. Statt beim Zugpersonal landete er bei den Streckenarbeitern. Die Züge waren in diesem Moment noch knapp 1.800 Meter voneinander entfernt. Ein Zusammenprall hätte noch verhindert werden können.
Als er einen zweiten Notruf absetzte, war es bereits zu spät: Die Züge waren kollidiert und hatten sich ineinander verkeilt. Zwölf Menschen starben bei dem Zugunglück von Bad Aibling, über 80 weitere wurden schwer verletzt.
Dreieinhalb Jahre für zwölf Menschenleben – ist das gerecht?
Nun fiel das Urteil im Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft für den Fahrdienstleiter von Bad Aibling gefordert. Seine Verteidigung hatte ähnliche Zugunglücke wie das von Eschede angeführt und für eine Bewährungsstrafe plädiert.
Die Haftdauer des Urteils ist ein Kompromiss. Für die Verletzten und Hinterbliebenen ist es nur ein schwacher Trost und in ihren Augen wohl kaum gerecht – immerhin leiden sie zum Teil noch heute an ihren schweren Verletzungen oder haben geliebte Menschen verloren.
Auch wenn Michael P. nach seiner Haftstrafe zu seiner Familie zurückkehren kann, loslassen werden ihn die Ereignisse vom neunten Februar wahrscheinlich nie.
Das Leben dieses Fahrdienstleiters ist ja im Prinzip auch zu Ende. Er wird sein ganzes Leben lang gequält werden, wird nachts schreiend aufwachen und wird nicht resozialisiert werden können. – Rechtsanwalt Achim Doerfer
Über das Urteil gegen den Fahrdienstleiter von Bad Aibling hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen. Im Gespräch erklärt er zudem, was Strafen leisten können und wo deren Grenzen liegen.
Redaktion: Bianca Rantzsch