17,98 Euro. Dieser Betrag ist den meisten Deutschen spätestens seit dem 1. Januar 2013 geläufig. Denn seitdem gilt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dieser regelt, dass jeder Haushalt monatlich genau diesen Betrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen muss. Noch, denn ab April diesen Jahres wird er auf 17,50 Euro gesenkt. Der Grund: Für die Gebührenperiode von 2013 bis 2016 gehen ARD, ZDF und Deutschlandradio von Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,54 Milliarden Euro aus. Eine Summe, die Kritiker der pauschalen Haushaltsabgabe erneut auf den Plan ruft.
Abgabe pro Haushalt
Seit Einführung der Haushaltsabgabe profitieren vor allem Wohngemeinschaften davon, dass pro Wohnung nur einmal bezahlt werden muss. Besitzt jemand jedoch eine Zweit- oder Nebenwohnung, muss er oder sie eine gesonderte Anmeldung vornehmen. Privat genutzte PKW werden durch die Haushaltsabgabe abgedeckt.
Es gibt überdies einen ermäßigten Rundfunkbeitrag. Er soll zum 1. April dieses Jahres von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro gesenkt werden. Davon betroffen sind Empfänger staatlicher Sozialeistungen, Menschen mit Behinderung und beispielsweise Studenten, die eine Ausbildungsförderung erhalten.
Oberverwaltungsgericht weist Klage zurück
Der Rundfunkbeitrag hat schon etliche Gerichte hierzulande beschäftigt. So behandelte das Verwaltungsgericht Hannover im Oktober vergangenen Jahres 14 Klagen und urteilte schließlich: Der Beitrag verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Und auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat vor kurzem entschieden: Die jetzige Regelung des Rundfunkbeitrags ist verfassungskonform und rechtmäßig. Doch ist sie auch gerecht? Eine Einschätzung hat detektor.fm-Moderatorin Maj Schweigler von Rechtsanwalt Achim Doerfer eingeholt.
Redaktion: Friederike Zörner