Polizei und Verfassungsschutz haben in allen möglichen Szenen Vertrauenspersonen, auch V-Männer oder -Frauen genannt. Sie sammeln in ihrem Umfeld Informationen, sind selbst Teil der Szene und gut vernetzt. Gegen Bezahlung geben sie ihr Wissen dann an die Ermittler und Ermittlerinnen weiter.
V-Leute unterstützen Ermittlungen
Manchmal können solche Informationen entscheidend sein, um Verbrechen zu verhindern oder zumindest aufzuklären. Manchmal bringen aber auch die V-Leute nichts. Zum Beispiel, wenn man nicht auf sie hört. So soll es auch im Fall Anis Amri gewesen sein, hat ein früherer V-Mann nun im Spiegel erzählt. Und auch beim NSU kam man den Rechtsterroristen trotz zwei Dutzend V-Leute nicht auf die Schliche.
Manchmal können V-Männer sogar ein Hindernis sein, so gewesen beim NPD-Verbotsverfahren. Der Antrag, die rechtsextreme Partei zu verbieten, basierte auf Aussagen von hochrangigen Funktionären innerhalb der NPD. Weil die aber zu großen Teilen selbst V-Personen waren, wurde das Verbotsverfahren eingestellt.
In der Grauzone
Die rechtliche Lage von solchen Vertrauenspersonen ist umstritten, nicht alle Einsätze sind auch wirklich vom Recht gedeckt. Aber wie ist der Einsatz solcher Personen eigentlich geregelt? Ab wann bewegen sich die Ermittler in der Grauzone, was dürfen sie und welchen Spielraum haben V-Männer und -Frauen? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit Achim Doerfer. Er ist Rechtsanwalt und beantwortet uns jeden Dienstag die Frage: Ist das gerecht?