Vereinsrecht in Deutschland
Wie Vereine gegründet und geführt werden, ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Verfassung legt dazu die Vereinigungsfreiheit zu Grunde. Das heißt konkret: Ein Verein muss von mindestens sieben Personen gegründet werden. Dann wird er im Vereinsregister eingetragen. Das alles passiert beim zuständigen Amtsgericht. Der Verein gilt danach als eine juristische Person.
Die Verfassung eines Vereins wird in dessen Satzung bestimmt und festgehalten. Die Mitgliederversammlung bestimmt diese. Denn sie ist das oberste Organ des Vereins.
Der Vorstand
Der Vorstand vertritt und präsentiert den Verein. Grundsätzlich haftet der Verein für entstandenen Schäden Dritter. Aber nur solange davon ausgegangen werden kann, dass der Vorstand nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dann haften die Vorstandsmitglieder nämlich mit ihrem Privatvermögen.
Die Vorstände sind dazu da, das Tagesgeschäft abzuwickeln und die in der Satzung bestimmten Interessen zu verfolgen.
In der Praxis geht das oft nicht auf. Im schlimmsten Fall gelten die Mitglieder als Stimmvieh. Das ist häufig der Fall, wenn sich im Vorstand zwei verfeindete Fraktionen befinden. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Die Mitglieder
Die Mitglieder sind in Form der Mitgliederversammlung das höchste stimmberechtigte Organ. Denn sie bestimmen den Vorstand und entscheideen über die Satzung. Prinzipiell gibt es gemäß der Satzung Mitgliederversammlungen, meist einmal jährlich. Aber auch die Vereinsvorsitzenden können sie einberufen. Darüber hinaus kann auch ein Zehntel der Mitglieder für eine Versammlung sorgen. Wenn es sein muss, weil zum Beispiel der Vorstand sich sträubt – mit Hilfe des Amtsgerichtes.
Im Extremfall wünscht sich der Vorstand uniformierte Mitglieder, die nur durch Loyalitäten verbunden sind. – Achim Doerfer
detektor.fm-Moderator Gregor Schenk hat mit Rechtsanwalt Achim Doerfer über die Tücken des deutschen Vereinsrechts gesprochen.
Redaktion: Barbara Butscher