Am Ende bleiben ein verhältnismäßig klein erscheinender Geldbetrag von 5.000 Euro, zu zahlen an den niedersächsischen Kinderschutzbund, und das Eingeständnis: „Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe.“ Bereits am zweiten Prozesstag ist dasVerfahren gegen Sebastian Edathy (SPD) wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material eingestellt worden. Die Anwaltskosten trägt Edathy selbst, die Gerichtskosten werden vom Staat übernommen. Der Kinderschutzbund teilte unterdessen am Dienstag in Hannover mit, er wolle die Geldauflage von Edathy nicht annehmen.
Strafprozessordnung macht es möglich
Der Prozess hat in der Öffentlichkeit große Wellen geschlagen. Mit diesem abrupten Ende hat bei Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten vermutlich keiner gerechnet. Doch das Gericht in Verden, die Staatsanwaltschaft Hannover und die Verteidigung Edathys haben sich bereits am zweiten Verhandlungstag auf die Einstellung des Verfahrens geeignet. Grundlage ist der Paragraf 153a der Strafprozessordnung (StPO). Dieser fand schon in anderen prominenten Verfahren, wie dem Urheberrechtsstreit um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg 2011, Anwendung.
Der besagte Paragraf steht schon seit 1974 in der StPO. Er wurde eingeführt, um die Justiz bei Verfahren im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität zu entlasten. Dazu zählt auch der Besitz von Kinderpornografie. Bei Verbrechen wie Mord und Totschlag ist eine Einstellung des Verfahrens nach §153a nicht möglich. Gerade Ersttätern, die „lediglich“ ein Vergehen begangen haben, soll noch eine Chance gegeben werden, sich ohne eine Verurteilung zu resozialiseren und den Makel der Vorbestrafung zu umgehen.
Edathy gesteht und gibt Fehler zu
Der Anwalt von Edathy, Christian Noll, verlaß am Montag eine Schulderklärung seines Mandanten: „Die Vorwürfe treffen zu.“ Damit räumte er den Besitz von kinderpornografischem Material, das die Ermittlungsbehörden in seinem Haus gefunden hatten, ein und gab auch das Herunterladen von kinderpornografischen Bildern und Filmen zu. Das strafrechtliche Kapitel um die Affäre ist damit beendet. Ein Bundestag-Untersuchungsausschuss wird sich allerdings weiterhin damit beschäftigen und auch die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Fall wird wohl so schnell nicht abflauen. Die Empörung in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter darüber, dass Edathy ohne Verurteilung davonkommen konnte, ist jedenfalls groß.
Ist ein solches „Freikaufen“ bei derartigen Verfahren gerecht? Darüber hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit unserem Rechtsexperten Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Friederike Zörner