Beamte und Beamtinnen dienen dem Staat und dem Volk. Sie dienen in Schulen, der Polizei, in der Verwaltung, den Ministerien, der Feuerwehr oder auch der Bundeswehr. Insgesamt gibt es in Deutschland knapp fünf Millionen Bedienstete im Öffentlichen Dienst, etwa 1,7 Millionen davon sind verbeamtet. Für alle aber gilt das Dienst- und Treueverhältnis.
Das Treueverhältnis richtet sich an der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aus, Beamte und Beamtinnen müssen für diese einstehen. Dazu gehört auch die Verfassungstreue. Aber was genau ist das eigentlich?
Die Polizei steht deswegen immer wieder in der Kritik: Racial Profiling, rechtsextreme Chatgruppen, Fehlverhalten bei rechten Demos. Wie passt das mit der Verfassungstreue zusammen? Gar nicht, sagen die Länder. Sie wollen Bewerber und Bewerberinnen in Zukunft noch genauer unter die Lupe nehmen. Dazu gehören zum Beispiel Abfragen beim Verfassungsschutz. Wurde eine Person schon beobachtet oder ist sie aufgefallen? Wer Beziehungen zur rechten Szene hat, soll dann gar nicht erst eingestellt werden. Und wer schon eingestellt wurde und auffällt, kann entlassen werden. Solche Fälle hat es in der Vergangenheit schon gegeben, allerdings ist es kompliziert, wenn man Beamte und Beamtinnen aus ihrem Arbeitsverhältnis entlassen will. Verbeamtet wird man nämlich eigentlich auf Lebenszeit.
Wie also lässt sich die Verfassungstreue und die Gesinnung überprüfen? Wie weit reicht das Treueverhältnis und was bedeutet das für uns als Gesellschaft? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer dieses Mal in „Ist das gerecht?“.