Am 24. Juli 2010 sterben 21 Menschen auf der Loveparade in Duisburg, weitere etwa 650 Menschen werden, teils schwer, verletzt. Während auf dem Gelände noch alle weiterfeiern, kommt es unten am Eingang zu einer Massenpanik, tausende Menschen mussten gleichzeitig durch einen zu schmalen Tunnel auf das Gelände und wieder vom Gelände runter.
Zehn Jahre und keine Verantwortung
Zehn Jahre später hat immer noch niemand die Verantwortung für den Tod der Menschen übernommen. Und dabei wird es nun auch bleiben, das Landgericht Duisburg hat den Prozess gegen drei Angeklagte eingestellt. Zu Beginn des Prozesses waren es insgesamt zehn Angeklagte, gegen sieben wurde das Verfahren schon vor etwa eineinhalb Jahren eingestellt. Die übrigen drei wollten aber auf einen Freispruch nicht verzichten und bestanden auf einen Prozess. Einen rechtlichen Freispruch erhalten sie nun aber trotzdem nicht.
Viele der Nebenkläger und Nebenklägerinnen haben sich gegen die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Im Juli allerdings greift die Verjährungsfrist, für fahrlässige Tötung liegt sie bei zehn Jahren. Es ist eher unwahrscheinlich, dass es bis zum Juli zu einem Urteil gekommen wäre. Auch wegen Corona, viel mehr aber, weil sich die Behörden mit den Ermittlungen ungewöhnlich lange Zeit gelassen haben.
Ist die Verjährung ungerecht?
Nicht nur die Opferfamilien empfinden das aktuelle Verfahren als unfair, auch für die übrige Bevölkerung sind solche Vorgänge nur schwer hinzunehmen. Warum also gibt es solche Verjährungsfristen im Strafrecht überhaupt? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer in dieser Folge von „Ist das gerecht?“.