Oftmals ist die Wohnung mehr als nur 2ZimmerKücheBad. Sie ist auch das Zuhause. Und oft gehört sie nicht einem selbst. Deswegen passiert es immer wieder, dass der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Er selbst oder die Kinder möchten die Wohnung beziehen. Heißt: Die aktuellen Mieter müssen raus und sich eine neue Bleibe suchen.
Eigenbedarf: ein Dilemma
Das allein kann, je nach aktueller Lebenssituation, schon kompliziert sein. Wo Wohnraum aber knapp und teuer ist, wird es noch schwieriger, eine passende neue Wohnung zu finden. Insbesondere in der oftmals relativ kurzen Zeit, in der man die alte räumen muss. In den Großstädten und auch in immer mehr mittelgroßen Kommunen wächst die Wohnungsnot, die Mieten haben 10 Euro pro Quadratmeter kalt vielerorts deutlich überschritten. Gerade hat eine neue Erfassung gezeigt, dass Stuttgart mittlerweile die höchsten Mieten hat, der Großraum München belegt gleich mehrere Plätze dahinter.
Das Problem: Auch der Eigentümer der Wohnung findet in solchen Situationen schlecht eine andere Wohnung. Sein Bedürfnis, die schon vorhandene Wohnung zu nutzen, ist nachvollziehbar. Aber wann darf er Eigenbedarf anmelden, und wann nicht?
Senior darf bleiben
Ein Fall aus München zeigt: Nicht immer geht die Anmeldung auf Eigenbedarf auch durch. Ein 89-Jähriger darf in seiner Wohnung bleiben – das Gericht hatte befürchtet, er würde sich in der verzweifelten Situation etwas antun.
Wie es ansonsten läuft und an welche Regeln sich Mieter und Vermieter halten sollten, bespricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Juristen Dr. Achim Doerfer.