Welche Rechte hat die Waldorfschule?
„Unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung“ haben alle Menschen die gleichen Zugangsberechtigungen zu Waldorfschulen. Das wurde 2007 von den Waldorfschulen in der Stuttgarter Erklärung festgeschrieben. Nun aber hat eine Berliner Waldorfschule das Kind eines AfD-Politikers abgelehnt. Passt das zusammen?
Kinder haben mit den Auffassungen ihrer Eltern nichts zutun. Das Problem ist nur, dass man [sie] an einigen Stellen auf die Kinder bezieht. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sagt, dass niemand wegen seiner Weltanschauung diskriminiert werden darf. Eigentlich gilt das auch für den Bildungsbereich. Die besagte Waldorfschule rechtfertigt die Ablehung nun mit der Störung des inneren Schulfriedens. Man könne das Kind nicht unvoreingenommen aufnehmen und daher die Entwicklung des Kindes nicht angemessen fördern. Doch inwiefern sind Privatschulen eigentlich vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgeschlossen?
Möglichst konfliktfrei
Private Schulen unterliegen nicht den gleichen Regeln wie staatliche Schulen. So dürfen sie sich ihre Schüler beispielsweise aussuchen und müsste nicht jede Bewerbung auch zulassen. Das wäre schon rein aus praktischen Gründen gar nicht möglich: regelmäßig bewerben sich mehr Eltern für die Schulplätze ihrer Kinder, als Plätze zur Verfügung stehen. Trotzdem birgt die Absage aufgrund der politischen Einstellung der Eltern eine besondere Brisanz.
Da muss […] sich ein Vater auch mal entscheiden zwischen AfD und Waldorfschule. – Achim Doerfer
Ob es gerecht ist, Kinder für das politische Engagement ihrer Eltern verantwortlich zu machen, bespricht detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Redaktion: Helene Mardicke