Entfaltung der Persönlichkeit
Ein Nachbarschaftsstreit ist in der Regel mit einer höflichen Entschuldigung beseitigt. Nicht so im Fall eines Augsburger Berufsmusikers und seiner Nachbarn. Die haben sein Trompete spielen nämlich als derart störend empfunden, dass sie den Musiker verklagt haben. Während das Landgericht Augsburg den Nachbarn zunächst Recht gegeben hatte, hat sich in der höheren Instanz nun der Bundesgerichtshof (BGH) für den Musiker entschieden.
Er darf nun weiterhin in seinem Reihenhaus Trompete üben. Denn das Musizieren gehöre, laut Urteil des BGH, zu der grundrechtlich geschützten, freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Musizieren im respektvollen Rahmen
Für die Ruhe liebenden Nachbarn ist das aber keine totale Niederlage. Denn immerhin sollen die Uhrzeiten der Proben künftig begrenzt werden. Generell ist es so, dass Lautstärkeregelungen von vielen Faktoren abhängig sind. Sie müssen in jedem Fall individuell gemessen und festgelegt werden. Mit ein wenig Lautstärke allerdings müsse man sich, laut Rechtsanwalt Achim Doerfer, meist abfinden.
Im Grunde gibt es den großen Tipp, seine Einstellung zu diesem Geräusch ein bisschen zu ändern. Denn in dem Moment, wo ich mich entschließe, Kinder vielleicht doch ganz nett zu finden, stört mich deren Geschrei vielleicht weniger, als wenn das nicht der Fall ist. – Achim Doerfer
Über das Urteil des Bundesgerichtshofs im Falle des Trompete spielenden Nachbarn hat detektor.fm-Moderator Lars-Hendrik Setz mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Valérie Eiseler