Fehlerhafte Beschulung
Nenad M. wird bei der Einschulung Lernschwierigkeiten bescheinigt. Seine Eltern stammen aus Serbien und er spricht zu diesem Zeitpunkt kein Wort Deutsch. Daraufhin besucht er bis zu seinem 18. Lebensjahr Förderschulen. Dort ist er unterfordert und bittet seine Lehrer wiederholt um einen Schulwechsel. Dazu kommt es jedoch nicht. Nenad sieht sich zu Unrecht auf der Förderschule „festgehalten“ und verklagt deshalb das Land Nordrhein-Westfalen.
Es wird natürlich gerade dieser typischen Klientel, die ohnehin schon – ich möchte es offen sagen – strukturellem Rassismus ausgesetzt ist, verweigert und entzogen. Sie wissen sich nicht zu helfen und dann gehen diese Rechte eben ins Leere. Und man ruft ihnen noch ein hämisches ‚Wie können diese Leute sich überhaupt einen Anwalt leisten?‘ hinterher. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Anrecht auf Schadensersatz
Dem Landgericht Köln zufolge hätte der Schule in Köln bei der jährlichen Überprüfung tatsächlich auffallen müssen, dass der Förderschwerpunkt auf geistige Entwicklung für Nenad nicht angemessen war. Deshalb hat er Anspruch auf Entschädigung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Wäre er auf eine reguläre Hauptschule gegangen, hätte er mit 16 eine Ausbildung beginnen und arbeiten können. Dadurch ist ein Verdienstausfall entstanden. Er klagt außerdem auf Schmerzensgeld. Denn mit einer Förderschule für Menschen mit Lernschwierigkeiten im Lebenslauf wird die Jobsuche zusätzlich erschwert.
Zu den Amtspflichten des Landes hätte es dann eben gehört, gerade bei mehreren Anträgen, irgendwann einmal ein Fachgutachten einzuholen und dann den eigenen Fehler zu erkennen. – Achim Doerfer
Über das Gerichtsurteil hat detektor.fm-Moderator David Seeberg mit Rechtsanwalt Armin Doerfer gesprochen.
Redaktion: Berit Ström