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Zu Unrecht in der Förderschule für geistig Behinderte: Nemad M. hat Anspruch auf Schadensersatz. Foto: Vereshchagin Dmitry| shutterstock.com
Bild: Vereshchagin Dmitry | shutterstock.com

Ist das gerecht? | Zu Unrecht auf der Förderschule

„Ich bin nicht geistig behindert“

Ein 21-Jähriger musste zu Unrecht eine Förderschule für Kinder mit Lernschwierigkeiten besuchen. Er hat geklagt. Das Landgericht Köln hat jetzt über die Klage entschieden.

Fehlerhafte Beschulung

Nenad M. wird bei der Einschulung Lernschwierigkeiten bescheinigt. Seine Eltern stammen aus Serbien und er spricht zu diesem Zeitpunkt kein Wort Deutsch. Daraufhin besucht er bis zu seinem 18. Lebensjahr Förderschulen. Dort ist er unterfordert und bittet seine Lehrer wiederholt um einen Schulwechsel. Dazu kommt es jedoch nicht. Nenad sieht sich zu Unrecht auf der Förderschule „festgehalten“ und verklagt deshalb das Land Nordrhein-Westfalen.

Es wird natürlich gerade dieser typischen Klientel, die ohnehin schon  ich möchte es offen sagen  strukturellem Rassismus ausgesetzt ist, verweigert und entzogen. Sie wissen sich nicht zu helfen und dann gehen diese Rechte eben ins Leere. Und man ruft ihnen noch ein hämisches ‚Wie können diese Leute sich überhaupt einen Anwalt leisten?‘ hinterher. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Anrecht auf Schadensersatz

Dem Landgericht Köln zufolge hätte der Schule in Köln bei der jährlichen Überprüfung tatsächlich auffallen müssen, dass der Förderschwerpunkt auf geistige Entwicklung für Nenad nicht angemessen war. Deshalb hat er Anspruch auf Entschädigung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Wäre er auf eine reguläre Hauptschule gegangen, hätte er mit 16 eine Ausbildung beginnen und arbeiten können. Dadurch ist ein Verdienstausfall entstanden. Er klagt außerdem auf Schmerzensgeld. Denn mit einer Förderschule für Menschen mit Lernschwierigkeiten im Lebenslauf wird die Jobsuche zusätzlich erschwert.

Zu den Amtspflichten des Landes hätte es dann eben gehört, gerade bei mehreren Anträgen, irgendwann einmal ein Fachgutachten einzuholen und dann den eigenen Fehler zu erkennen. – Achim Doerfer

Über das Gerichtsurteil hat detektor.fm-Moderator David Seeberg mit Rechtsanwalt Armin Doerfer gesprochen.

Dr. Achim Doerfer - beantwortet in der Serie "Ist das gerecht?" Fragen aus der Welt des Rechts.

beantwortet in der Serie „Ist das gerecht?“ Fragen aus der Welt des Rechts.
Das Urteil ist bahnbrechend in vielerlei Hinsicht: Einmal weil sich hier jemand aus einer Gruppe gewehrt hat, die das normalerweise nicht genügend tut und über die man einfach hinweggeht. Zum anderen weil hier klar gemacht wurde, dass es eine staatliche Verantwortung gibt.Dr. Achim Doerfer
Ist das gerecht? | Zu Unrecht auf der Förderschule 08:34

Redaktion: Berit Ström

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