Elektronische Währung bevorzugt
Ein Journalist des Handelsblatts hat seinen monatlichen Rundfunkbeitrag mit Bargeld bezahlen wollen und damit eine Debatte im Netz ausgelöst. Einige Beitragszahler haben gar ihre Einzugsermächtigung gekündigt, um künftig bar zu überweisen. Der Journalist Norbert Häring hat sich in seiner Argumentation auf das Bundesbankgesetz, Paragraph 14 berufen: Bargeld sei ein gesetzlich legitimiertes Zahlungsmittel und müsse daher angenommen werden.
Inzwischen hat der Beitragsservice reagiert: Die Abgabe sei auch weiter prinzipiell bargeldlos zu entrichten. Verfüge der Zahler über kein Bankkonto, könne er den Beitrag auch bar einzahlen, dann würden aber Gebühren von bis zu 15 Euro anfallen. Darf bargeldlose Bezahlung von Behörden überhaupt bevorzugt oder gar verlangt werden?
Der Rundfunkstaatsvertrag gibt dem Beitragsservice nicht so detailliert das Recht, Bargeld abzuschaffen. Sie müssen prinzipiell das gesetzliche Zahlungsmittel annehmen. – Achim Doerfer
Freiheits- und Eigentumsrechte in Gefahr?
Tatsächlich geht der Trend in eine andere Richtung: In Deutschland und im europäischen Ausland wird zunehmend elektronisch gezahlt, sodass einige Ökonomen bereits die Abschaffung des Bargelds fordern. Was praktikabel scheint und auch Geldwäsche verhindern soll, ist auf den zweiten Blick ein Eingriff in das Eigentumsrecht. Zudem hinterlässt jeder Zahlungsvorgang Spuren und Daten des Kunden.
Rechtsanwalt Achim Doerfer warnt vor einer bargeldlosen Gesellschaft und kritisiert Eingriffe durch den Staat, wie etwa jüngst in Frankreich beschlossen. Dort ist Bargeld bei Steuernachzahlungen nur noch bis 300 Euro erlaubt. Diese Entwicklung sollte aus seiner Sicht genau beobachtet werden.
Redaktion: Theresa Eisele