Justizminister Heiko Mass will das Sexualstrafrecht reformieren. Der gewerbsmäßige Handel mit Nacktfotos von Kindern soll unter Strafe gestellt werden. Daran ist grundsätzlich nichts falsch. Damit ist aber noch lange nicht genug getan.
Handel findet nicht nur gewerblich statt
Immerhin gibt es Austauschdatenbanken für Pädophile, bei denen keiner für Nacktfotos von Kindern zahlen muss. Sie werden einfach getauscht – ohne finanzielle Handlungen. Deswegen kritisieren viele Rechtsexperten die Pläne von Maas und seine Definition des Verbots.
Ein besserer Ansatz sei es, das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild zu stärken, um den Umgang mit Fotos von nackten Kindern generell zu verringern. Das ist ein Vorschlag, den eigine Juristen für sinnvoller halten.
So auch Joachim Renzikowski. Er ist Professor für Strafrecht, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittemberg.
Im Sexualstrafrecht gibt es einiges, was man reformieren könnte. Aber wenn man hier die Edathy-Affäre und die Bilder nackter Kinder nimmt, dann ist das kein Thema für Sexualstrafrecht. – Joachim Renzikowski