Auf Intersexualität folgt Operation
Etwa eines von 4 500 Babys kommt intersexuell, also mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zur Welt. Lange Zeit mussten sich die Eltern dieser Kinder trotzdem für das männliche oder weibliche Geschlecht entscheiden. Seit Beginn dieses Jahres existiert auch die Option, in den Geburtenregistern „divers“ anzukreuzen. Doch noch immer werden Säuglinge, oft ohne medizinische Notwendigkeit, umoperiert, um einem der früheren Standard-Geschlechter zu entsprechen.
Obwohl der Deutsche Ethikrat sich seit 2012 gegen die Operationen ausspricht, hat ihre Zahl bisher nicht abgenommen. Europaweit sind sie nur in Portugal und in Malta verboten.
Betroffene müssen oft ihr Leben lang Hormone einnehmen, weil zum Beispiel die Keimdrüsen entfernt wurden. – Svenja Teitge, Katapult-Magazin
In manchen Fällen ist eine Operation medizinisch notwendig. Doch meist sind die Gründe gesellschaftlicher Natur. Viele Eltern wollen ihre Kinder vor Diskriminierung und Mobbing schützen und entscheiden sich daher für eine Operation.
Gegen das Persönlichkeitsrecht
Dass Ärzte oder Eltern diese Entscheidung übernehmen, gilt als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Die Kinder sind meist noch zu jung, um eine eigene Position einzunehmen. Trotzdem müssen sie später mit den Konsequenzen leben. Immer wieder kommen Fälle vor, in denen solche Kinder später darüber klagen, dass sie dem falschen Geschlecht angehören.
Wie sehen die Rechte der intersexuellen Menschen in Europa aus? detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber spricht mit Katapult-Autorin Svenja Teitge über die Karte der Woche.