Kettenbefristungen: Immer mehr befristete Verträge
Eine Befristung folgt der nächsten, und jedes Jahr ist aufs Neue unklar, ob man seinen Job behalten kann. So geht es vielen Beschäftigten: Gerade in der Forschung und an Hochschulen sind solche Kettenbefristungen ein großes Problem. Denn häufig hängt die Forschung von Drittmitteln ab – und ist somit besonders unsicher.
Nach Angaben der Bildungsgewerkschaft GEW sind inzwischen neun von zehn Wissenschaftlern befristet beschäftigt; ein großer Teil von ihnen über Drittmittel-Projekte. Für die Wissenschaftler ein Kreislauf von Unsicherheit.
Man hebelt damit natürlich völlig den Kündigungsschutz aus. Das erhöht die Flexibilität von Unternehmen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sollte die Bedingungen von Befristungen regeln. Bislang aber fehlten eindeutige Regelungen, wie lang Stellen aus Drittmitteln befristet sein dürfen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun ein wegweisendes Urteil gefällt: Kettenbefristungen für Wissenschaftler sind unter bestimmten Voraussetzungen missbräuchlich.
Der aktuelle Fall …
Geklagt hat eine Wissenschaftlerin, die seit 22 Jahren mit befristeten Verträgen und über Drittmittel beschäftigt gewesen ist – und das an einer einzigen Uni und mit den immer gleichen Aufgaben. Die Klägerin sah in dieser Praxis eine missbräuchliche Kettenbefristung.
Das Gericht entschied nun: Im speziellen Fall bedarf es einer erneuten Prüfung durch das Landesarbeitsgericht, da die meisten Verträge der wissenschaftlichen Qualifikation der Klägerin dienten. Für Doktoranden und Habilitanten sind also weiterhin Kettenbefristungen zulässig. Hier gilt, dass sowohl für Promotion als auch für Habilitation befristete Arbeitsverträge von jeweils sechs Jahren zulässig sind.
… und die Folgen
Das Gericht hat nun erstmals Kriterien für einen institutionellen Missbrauch von Kettenbefristungen genannt: Dieser liegt demnach dann vor, wenn ein Wissenschaftler sehr lange und häufig mit aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt ist. Mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz sollen Befristungen weiterhin möglich sein, allerdings dürfen die Arbeitgeber die Gesetzeslage nicht zu ihren Gunsten ausnutzen. Soweit die Theorie.
Der eigentliche Zweck des Gesetzes wird hier von den Unis nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts weit überdehnt und das ist rechtsmissbräuchlich. Und wo man das Recht missbraucht, kann man sich nicht mehr darauf berufen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Das ist besonders erfreulich für Wissenschaftler, deren Stellen aus Drittmitteln finanziert werden, denn hier gab es bisher noch keine konkreten Maßgaben, wie mit einem Missbrauch durch die Arbeitgeberseite umzugehen ist. Nun können sie klagen: ebenfalls in der Theorie, denn die Bewerberlage ist nicht immer entspannt.
Ab wann befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft missbräuchlich sind und welche Folgen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts gerade für junge Wissenschaftler hat, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Anke Werner in der Serie „Ist das gerecht?“ mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.