Datsche ist nicht gleich Kleingarten
In der DDR sind viele Gartengrundstücke mit Wochenendhaus, sogenannte Datschen, auf Grundstücken gebaut worden, deren Besitzverhältnisse unklar waren. Einige gehörten vorher DDR-Bürgern, die in den Westen geflüchtet sind. Andere Eigentümer sind von der DDR enteignet worden. Manchmal ist es auch einfach vollkommen unklar, wer der eigentliche Eigentümer ist.
Auf diesen Grundstücken sind zu DDR-Zeiten kleine Sommer- oder Wochenendhäuser gebaut worden. Dort haben sich hunderttausende Menschen regelmäßig entspannt. Nach dem Fall der Mauer haben sich die Politiker auf einen Kompromiss geeinigt. Den aktuellen Besitzern der Häuser, sogenannter Datschen, durfte für eine gewisse Zeit nicht von den Alteigentümern gekündigt werden. Bis heute genießen viele diesen besonderen Kündigungsschutz. Doch dieser wird in diesem Jahr am 4. Oktober 2015 wegfallen.
Voraussichtlich keine Kündigungs-Welle
Die Entscheidung sorgt bei vielen Datschen-Besitzern für Unruhe. Denn sie fürchten, aus ihrem über Jahrzehnte gewachsenen Wochenendreich vertrieben zu werden. Doch in den meisten Fällen ist das sehr unwahrscheinlich: Denn die Eigentümer der Datschen müssen meist nur mit einer Kündigung rechnen, wenn der Grundstückseigentümer oder ein Verwandter das Grundstück selbst nutzen will. Zudem liegen viele Datschen außerhalb der Stadt. Der Grundstückseigner hätte somit nichts davon, dem Pächter zu kündigen, denn häufig dürfen hier sowieso keine Neubauten entstehen. Wem aber doch eine Kündigung ins Haus flattert, den muss der Alteigentümer zumindest für den Verlust des Gebäudes entschädigen – schließlich haben die Datschen-Besitzer meist viel Zeit und Geld in die Häuser investiert.
Über das Ende des Kündigungsschutzes bei Datschen hat detektor.fm-Moderatorin Maj Schweigler mit Holger Becker vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer gesprochen. Der Verband ist nach eigener Aussage: „1994 im Kampf gegen Diskriminierung und Enteignung der ostdeutschen Grundstücksnutzer entstanden.“
Redaktion: Javan Wenz