Eine Sauna im Garten ist was Feines. Das will man natürlich so oft wie möglich genießen und sich am liebsten danach noch etwas bei frischer Luft abkühlen – das hat sich auch ein Dortmunder gedacht und sich regelmäßig nach seinen Saunagängen ohne Kleidung im Freien aufgehalten.
Ein „schockierender“ Anblick für den Nachbarn
Alles schön und gut – wären da nicht die Nachbarn.
Ein Rentner hat das so gar nicht gut gefunden und den Anblick seines nackten Nachbarn vor Gericht als „schockierend“ bezeichnet – und ein Verbot der Gartennackheit gefordert. Er fühlte sich von dem Anblick belästigt, wobei man diesen, wie während des Prozesses deutlich wurde, nur von einem bestimmten Winkel aus durch ein Fenster erhaschen konnte.
Da muss man sich umgekehrt schon fragen, ob nicht das eine Belästigung inform von Spannen ist. – Dr. Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Das Dortmunder Landgericht zeigte sich unverständig und wies darauf hin, dass das Grundstück von einer zwei Meter hohen Hecke umschlossen sei.
Persönlichkeitsrechte vs. nackt im Garten?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ist ein „absolutes, umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit“ – abzuwägen ist also die Achtung des einen gegen die Entfaltung des anderen.
Letzten Endes gehört es zu der Nutzung eines Grundstücks mit Garten, dass man sich in dem Garten im Prinzip erst mal bewegen kann, wie man möchte. – Dr. Achim Doerfer
Eine Frage des Geschmacks
In erster Instanz war das Urteil noch ganz anders ausgefallen: das Amtsgericht hatte dem Kläger zugestimmt und dem Angeklagten das Recht auf FKK im Garten abgesprochen. Es war sogar die Rede von einem sogenannten „Totalverbot“. Demnach hätten dann nicht mal mehr die Kinder der Angeklagten nackt im Garten planschen dürfen.
Da hat dann sicher auch der persönliche Geschmack des jeweiligen Richters eine Rolle gespielt. – Dr. Achim Doerfer
Stimmungsförderlich war das alles aber scheinbar nicht: trotz des Sieges vor Gericht hat der Sauna-Fan das Haus inzwischen verkauft.
Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf
Kuriose Nachbarsstreitigkeiten hat es schon viele gegeben. Ob es um Lärmbelästigung durch Geflügel geht oder Pflanzentröge – kommt’s ganz hart, landet man nicht einmal mehr vor Gericht, sondern im Krankenhaus.
Über die rechtliche Grundlage des Falls hat detektor.fm-Moderator Lucas Kreling mit Jurist Dr. Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Ines Gerber