Zwölf Eckpunkte für ein neues Prostitutionsgesetz haben CDU und CSU vorgelegt. Sie fordern unter anderem mehr Kontrollen, Bestrafungen für Freier von Zwangsprostituierten und eine Anmeldepflicht für Prostituierte. Zudem soll das Mindestalter von Prostituierten auf 21 Jahre festgelegt werden. Verboten werden soll das Gewerbe allerdings nicht.
Vorbild Schweden
Das lehnt auch der Europarat ab. Er hat Anfang April einen Bericht zur Zwangsprostitution veröffentlicht. Vorbild in Europa sei Schweden, wo der Kauf von sexuellen Leistungen verboten ist. Seit 1999 werden Freier dort bestraft – der Menschenhandel sei seitdem stark zurückgegangen.
Ein Verbot stigmatisiere Sexarbeiterinnen
Johanna Weber, Lobbyistin der Prostituierten in Deutschland, will den Kauf von sexuellen Leistungen nicht generell verbieten. Sie sagt, Prostitution und Menschenhandel müssten getrennt voneinander diskutiert werden. Ein Verbot stigmatisiere Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu Opfern. Die meisten von ihnen seien selbstbestimmte Menschen, die ihrer Arbeit gerne und freiwillig nachgehen. Der erste deutsche Berufsverband für sexuelle Dienstleister hält das vorgelegte Eckpunktepapier für Symbolpolitik und lehnt Registrierungen, eine Untersuchungspflicht und die Ausweitung von polizeilichen Kontrollbefugnissen ab.
Prostitution generell verbieten?
Lea Ackermann hat den Verein SOLWODI gegründet. Sie begleitet Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Mit ihr haben wir darüber gesprochen, wie Frauen vor Zwangsprostitution geschützt werden können. Sie setzt sich für die Bestrafung von Freiern in Deutschland ein und sieht nur eine rigorose Lösung:
Ich glaube nicht, dass man es schafft, Bordelle besser zu kontrollieren und wäre deshalb für die Abschaffung. – Lea Ackermann