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Neues Prostitutionsgesetz der Bundesregierung

Es gilt die allgemeine Kondompflicht!

Die Bundesregierung will in Kürze ein neues Prostitutionsgesetz verabschieden. Eckpunkte der neuen Regelung sind unter anderem: Eine allgemeine Kondompflicht für Freier und eine Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Was sagen die dazu?

Bald soll es neue Regeln für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter geben. Die Bundesregierung hat sich auf eine Fülle von Maßnahmen zur stärkeren Kontrolle des Sexgewerbes geeinigt. Die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes nimmt viele Lockerungen zurück, die Rot-Grün im Zuge einer Liberalisierung der Prostitution verabschiedet hatte.

Kondom- und Meldepflicht, Erlaubnis und Zulässigkeitsprüfung für Bordelle

Eckpunkte der neuen Regelung sind eine allgemeine Kondompflicht für Freier, eine Erlaubnis- und eine Zuverlässigkeitsprüfung für Bordelle sowie eine Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Besonders der Union gehen die Regelungen nicht weit genung.

CDU und CSU wollten, über den Kondomzwang hinaus, noch ein Mindestalter für Prostituierte von 21 Jahren einführen. Dies scheiterte am Widerstand der SPD, da sie fürchtete, dass eine solche Regel jüngere Sexarbeiterinnen in die Illegalität zwingen würde.

Kritik am neuen Prostitutionsgesetz von Seiten der Prostitutierten

Es ist vor allem die gesetzliche Meldepflicht, die Vertreterinnen der Prostituerten verärgert. Sie fürchten sich vor einer weiteren gesellschaftlichen Stigmatisierung. Dort, wo sich die Frauen und Männer bei Ämtern registrieren müssen, droht ihnen möglicherweise Ausgrenzung und Ablehnung. Die Sexarbeiter haben dafür einen umfangreichen Maßnahmen- und Forderungskatalog geschaffen, um auf die Defizite im Gewerbe einzugehen. Denn egal wie die rechtliche Situation derzeit ist, es kann davon ausgegangen werden, dass käuflicher Sex immer noch kein Gewerbe wie jedes andere ist.

Das Problem heißt Zwangsprostitution

Einen Vorteil bringt das neue Prostitutionsgesetz wohl: Es steigert das gesellschaftliche Bewusstsein in Hinblick auf die Sonnen- und Schattenseiten der Prostitution im 21. Jahrhundert. Einige Neuerungen bleiben umstritten: So ermöglicht bespielsweise die neue Kondompflicht für Freier der Polizei unangekündigte Kontrollen in Bordellen durchzuführen. Dies könnte zu einer maßgeblichen Reduktion von Zwangsprostitution führen bzw. die Aufklärungsrate steigern.  Andererseits sehen viele Prostituierte die Kondompflicht als wenig praktikabel an.

Über die Folgen des neuen Prostitutionsgesetz für die Betroffenen hat Alexander Hertel mit Undine de Rivière gesprochen. Sie ist Sprecherin des Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e. V.

Undine de Rivière - ist Pressesprecherin des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen

ist Pressesprecherin des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen
Sexarbeit ist nach wie vor eine hoch stigmatisierte Tätigkeit in unserer Gesellschaft.Undine de Rivière
Was sagt die Branche zum neuen Prostitutionsgesetz? 06:07

Redaktion:  Vincent Scheller

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