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Welche Hand würden sie lieber schütteln? Foto: Merten Waage | detektor.fm

Foto: Merten Waage

Neustart | Tattoos im Job

Mainstream oder Jobkiller?

Mittlerweile trägt jeder Zehnte in Deutschland ein Tattoo. Man könnte meinen, das sei längst normal und nicht mehr von Nachteil, wenn man sich um einen Job bewirbt. Doch wegen des Körperschmuckes kommt es immer wieder zu Problemen.

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Eine Studie der Universität Bochum hat gezeigt, dass mittlerweile jeder Zehnte tätowiert ist. In den Altersgruppen von 19-29 hat sogar jeder vierte ein Tattoo auf der Haut. Ähnlich viele haben oder hatten bereits ein Piercing oder andere Bodymodifications. Dennoch sagten in der Studie viele, sie hätten Angst, wegen ihrer Tattoos Ärger mit Vorgesetzten oder erst gar keinen Job zu bekommen.

Jobkiller?

Prinzipiell sind Tattoos oder Piercings keine Jobkiller mehr. Dennoch kommt es vor, dass in gewissen Branchen Bewerber aufgrund ihres Körperschmucks abgelehnt werden – wie zum Beispiel bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst.

Bei Privatunternehmen scheinen Klagen aufgrund von Tätowierungen seltener vorzukommen. Allgemein dürfen diese Bewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen. Doch was ist während eines Arbeitsverhältnisses erlaubt? Der Fußballspieler Guillermo Varela ist in einer ähnlichen Situation suspendiert worden:

Wegen #Tattoo: @Eintracht suspendiert Guillermo #Varela. #SGE#Bundesliga#dfbpokalhttps://t.co/LDRnqzw1Vcpic.twitter.com/cDoMX3sSLa

Denn in bestimmten Branchen darf der Arbeitgeber durchaus beim Körperschmuck mitreden.

Hygienische oder sicherheitsbedingte Aspekte spielen hier eine wichtige Rolle. Der Arbeitgeber darf so etwas dann durchaus verbieten. – Karsten Kujath, Anwalt bei der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Karsten Kujath hat sich mit detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop aber nicht nur über tätowierte Fußballer unterhalten. Er gibt einen ausführlichen Einblick in die rechtliche Lage bei Tattoos im Job.

Karsten Kujath - ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen.

ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen.
Schon als Bewerber muss man abwägen, ob man seine Tattoos oder Körpermodifikationen zeigen möchte oder nicht. Wem das wichtig ist, soll es machen. Allerdings kann der Arbeitgeber durchaus entscheiden, einen Bewerber aufgrund seiner Tattoos abzulehnen. Das ist keine unzulässige Diskriminierung.Karsten Kujath
Neustart: Tattoos als Jobkiller? 07:39

Im Podcast „Neustart“ sammeln wir alle Beiträge rund um Karriere und Beruf. Alle Folgen gibt es auch direkt bei itunesDeezer und Spotify.


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